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US‑Justiz: UCLA‑Medizinerschule berücksichtigte illegal die Rasse bei Zulassungen

Das US-Justizministerium kommt nach einer einjährigen Prüfung zu dem Schluss, dass die David Geffen School of Medicine Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Rasse bevorzugt habe; die UCLA kündigt eine Prüfung der Ergebnisse an und betont ihr meritokratisches Vorgehen.

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Titelbild: US‑Justiz: UCLA‑Medizinerschule berücksichtigte illegal die Rasse bei Zulassungen
Nach einer Untersuchung stellt das Justizministerium fest, dass die Medizinerschule der University of California, Los Angeles weiße und asiatische Bewerber benachteiligt und schwarze sowie hispanische Bewerber bevorzugt

Nach Angaben des US-Justizministeriums hat die David Geffen School of Medicine an der University of California, Los Angeles in ihren Zulassungsentscheidungen rechtswidrig die Rasse der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt. Die Behörde wertet eine einjährige Untersuchung so, dass weiße und asiatische Kandidaten durch eine Vorzugsbehandlung für Black- und Hispanic-Bewerber benachteiligt worden seien.

Zentrales Belegstück für diese Schlussfolgerung sind demnach statistische Differenzen bei Noten und Testergebnissen zugelassener Studierender in den Jahren 2023 und 2024. Das Ministerium führt an, dass zugelassene Bewerberinnen und Bewerber, die als Black oder Hispanic klassifiziert wurden, im Durchschnitt geringere Grade‑Point‑Averages und Testergebnisse aufwiesen als zugelassene asiatische und weiße Kandidaten; solche Abweichungen interpretiert die Behörde als Hinweis darauf, dass nicht‑akademische Faktoren zur Erreichung von Diversitätszielen eine Rolle gespielt hätten.

Die Untersuchung beanstandet außerdem ein Bewerbungsdokument, das Studierende in den Zulassungsrunden 2024 und 2025 dazu einlud, freiwillig anzugeben, ob sie einer marginalisierten Gruppe angehören und wie sich diese Zugehörigkeit auf sie ausgewirkt habe. Nach Auffassung des Ministeriums eröffnete dieses Formular einen Mechanismus, durch den die Rasse faktisch in die Auswahlentscheidung eingeflossen sei.

Die Medizinerschule betont in ihrer schriftlichen Stellungnahme, ihr Zulassungsverfahren beruhe auf Meritokratie und entspreche den staatlichen wie bundesrechtlichen Vorgaben. Die Universität kündigte an, die Schlussfolgerungen des Justizministeriums zu prüfen. Konkrete Reaktionen von Universitätsleitungen oder betroffenen Studierenden wurden in der vorliegenden Darstellung nicht weiter ausgeführt.

Gleichzeitig ordnet sich das Ergebnis in eine breitere Prüfung der Zulassungspraktiken durch die Bundesregierung ein: Schon im März waren vergleichbare Untersuchungen bei mehreren anderen US‑Medizinprogrammen eingeleitet worden. Das Justizministerium machte deutlich, dass mögliche Konsequenzen von einer freiwilligen Einigung zur Anpassung der Verfahren bis hin zu rechtlichen Schritten reichen könnten, die im Extremfall auch den Entzug von Bundesmitteln umfassen würden.