Vater in Frankreich angeklagt: Neunjähriger monatelang in Lieferwagen eingesperrt
Nach Hinweisen von Nachbarn entdeckten Ermittler in Hagenbach einen stark ausgemergelten Jungen, der offenbar seit November 2024 in einem Lieferwagen lebte. Der Vater sitzt in Untersuchungshaft, die Mutter wurde unter Auflagen freigelassen.
- Polizei befreite Kind
- drei Kinder vorläufig in Obhut, Mutter auf Bewährung entlassen.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der 43-jährige Vater, der nach eigenen Angaben das Kind seit November 2024 in dem Nutzfahrzeug untergebracht hatte. Er begründete sein Handeln damit, das Kind vor seiner 37-jährigen Partnerin schützen zu wollen, weil diese es in psychiatrische Betreuung gegeben haben soll. Die Partnerin habe nach den Ermittlungen zunächst nicht gewusst, dass sich das Kind im Wagen befand.
Nach dem Schritt, den der Polizeieinsatz auslöste, ergaben Untersuchungen, dass das Kind nur unregelmäßig versorgt worden war: Der Vater habe dem Jungen demnach zweimal täglich Essen gegeben und Wasser in Flaschen bereitgestellt. Der Junge berichtete, er habe Kunststoffflaschen zum Urinieren und Müllsäcke zum Stuhlgang benutzt; eine Dusche habe er offenbar seit Ende 2024 nicht mehr erhalten. Die Familie lebte in einem Mehrfamilienhaus, in dem auch zwei weitere Kinder wohnten.
Zugleich wurden strafrechtliche Schritte eingeleitet: Der Vater ist wegen Freiheitsberaubung und willkürlicher Haft eines Minderjährigen sowie wegen Entzuges angemessener Nahrung und medizinischer Versorgung angeklagt und befindet sich in Untersuchungshaft. Die 37-jährige Partnerin sieht sich Vorwürfen der Nichtleistung von Hilfe an einem in Gefahr befindlichen Minderjährigen sowie der Unterlassung gegenüber Misshandlung gegenüber; ihr wurde unter Auflagen Haft auf Bewährung gewährt.
Unterdessen sind die drei Kinder vorläufig in Obhut genommen worden und werden bis zur Entscheidung des zuständigen Jugendgerichts betreut. Nachbarn gaben an, das Verschwinden des Jungen sei Ende 2024 aufgefallen; einige Anwohner sagten, gelegentlich Geräusche aus dem Lieferwagen gehört, diese aber als Tierlaute, etwa einer Katze, eingeordnet zu haben. Die Ermittlungen zur genauen Vorgeschichte und möglichen weiteren strafrechtlichen Konsequenzen dauern an.