Venezuelas Amnestiegesetz spaltet Opposition, Spanien drängt EU auf Sanktionsprüfung
Venezuela hat ein Amnestiegesetz verabschiedet, das Freilassungen ermöglichen soll, während Spanien die EU auffordert, Sanktionen gegen Interimspräsidentin Delcy Rodríguez zu überprüfen.
- Die venezolanische Nationalversammlung beschloss am 19 Februar 2026 einstimmig ein Amnestiegesetz, das Delcy Rodríguez anschließend in Kraft setzte.
- Gerichte sollen Amnestieanträge binnen 15 Tagen entscheiden, was Rechtegruppen wegen der Rolle der Justiz skeptisch macht.
- Das Gesetz schließt unter anderem Militärrebellionen sowie schwere Delikte wie Mord, Korruption oder Menschenrechtsverletzungen aus und könnte damit viele Fälle nicht erfassen.
- Spaniens Außenminister fordert, die EU solle Sanktionen gegen Rodríguez aufheben, während die EU-Kommission auf einen vorsichtigen Ansatz verweist.
Venezuela hat ein Amnestiegesetz verabschiedet, das nach Darstellung der Regierung hunderten Inhaftierten und im Exil lebenden Oppositionellen Erleichterungen bringen soll. Die Nationalversammlung debattierte das Vorhaben in Caracas und verabschiedete es am 19. Februar 2026 einstimmig; die amtierende Präsidentin Delcy Rodríguez setzte das Gesetz anschließend in Kraft. Der Schritt wird von Teilen der Opposition und von Angehörigen politischer Gefangener als potenzieller Durchbruch gesehen, zugleich aber als rechtlich und praktisch unzureichend kritisiert.
Das Gesetz sieht vor, dass konkrete Amnestiefälle nicht automatisch eintreten, sondern über Anträge abgewickelt werden. Nach den veröffentlichten Regeln müssen zuständige Gerichte jeden Antrag innerhalb von 15 Tagen prüfen und entscheiden. Gerade diese gerichtliche Filterfunktion ist ein zentraler Streitpunkt: Kritiker verweisen darauf, dass in vielen Verfahren dieselben Gerichte und Staatsanwälte beteiligt sind, die zuvor Anklagen in politisch aufgeladenen Fällen vorangetrieben haben. Befürworter argumentieren, die gerichtliche Kontrolle solle Rechtsklarheit schaffen und die Rückkehr in den politischen Prozess ermöglichen.
Inhaltlich deckt die Amnestie mehrere, klar definierte Zeitfenster politischer und sozialer Konflikte seit 1999 ab, darunter auch jüngere Protestwellen und Wahlkonflikte. Gleichzeitig enthält das Gesetz weitreichende Ausschlüsse. Ausgenommen sind Verurteilungen wegen Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen, Mord, Drogendelikten oder Korruption; außerdem werden Fälle ausgeschlossen, die als militärische Rebellionen eingestuft sind. Eine weitere Ausschlussklausel betrifft Personen, denen vorgeworfen wird, bewaffnete oder gewaltsame Aktionen gegen Venezuela im Zusammenwirken mit ausländischen Staaten oder Akteuren zu fördern oder zu unterstützen. Damit ist offen, wie viele prominente Oppositionsfälle tatsächlich unter die Amnestie fallen.
Zahlen der Gefangenenhilfegruppe Foro Penal und Aussagen aus dem Umfeld von Angehörigen deuten darauf hin, dass bereits seit Anfang Januar zahlreiche Freilassungen erfolgt sind, während weiterhin hunderte Menschen wegen politisch motivierter Vorwürfe in Haft bleiben. Für viele Familien steht weniger die Symbolik des Gesetzes im Vordergrund als die konkrete, schnelle Umsetzung in den Gerichten und Gefängnissen. Gleichzeitig verlangen Bürgerrechtsgruppen, dass Amnestien nicht zur pauschalen Befriedung dienen, sondern mit Aufarbeitung, Rechtsgarantien und dem Abbau repressiver Instrumente einhergehen.
International hat das Gesetz sofort eine Sanktionsdebatte in Europa ausgelöst. Spaniens Außenminister forderte am 20. Februar, die EU solle Sanktionen gegen Delcy Rodríguez aufheben und damit ein Signal für einen demokratischen Übergang setzen. Die EU-Kommission reagierte zurückhaltend und verwies auf die Bereitschaft, Instrumente zur Unterstützung einer demokratischen Entwicklung einzusetzen, ohne sich auf eine Sanktionsaufhebung festzulegen.
Hintergrund ist ein EU-Sanktionsregime, das seit 2017 und 2018 ausgebaut wurde und sowohl ein Waffenembargo als auch gezielte Maßnahmen gegen Personen umfasst. Die rechtlichen Grundlagen bestehen aus Ratsbeschlüssen und Durchführungsrechtsakten, die unter anderem Reisebeschränkungen und Vermögenssperren ermöglichen. Ob und wann die EU eine Anpassung vornimmt, hängt politisch von der Bewertung der Lage in Venezuela ab, insbesondere von der Umsetzung der Amnestie, dem Umgang mit verbleibenden Gefangenen und der Einbindung der Opposition in einen belastbaren politischen Prozess.