Angeklagter nach Schusswechsel beim White‑House‑Correspondents‑Dinner bleibt in Haft
Der 31‑jährige Cole Tomas Allen bleibt in Untersuchungshaft, während er sich wegen versuchter Ermordung eines früheren Präsidenten und weiterer Delikte vor einem Bundesgericht verantworten muss; seine Verteidigung bestreitet Teile der Anklageschilderung.
- Der Angeklagte soll während des Galaabends vor dem Ballsaal mit einer Schrotflinte geschossen haben
- die Veranstaltung wurde daraufhin abgebrochen und die Gäste evakuiert.
Nach Angaben aus Gerichtsdokumenten und Äußerungen seines Anwalts wird der 31‑jährige Cole Tomas Allen in Untersuchungshaft verbleiben, während die Bundesstrafsache weitergeführt wird. Richter und Anwälte trafen die Entscheidung am Donnerstag in Washington; seine Verteidigerin Tezira Abe sagte in der Anhörung, Allen wolle sich zunächst nicht unmittelbar den Vorwürfen widersetzen.
Im Mittelpunkt der Anklage stehen versuchte Ermordung eines früheren Präsidenten, das Abfeuern einer Schusswaffe während eines Gewaltdelikts sowie der illegale grenzüberschreitende Transport von Schusswaffen und Munition. Bislang hat Allen keine förmliche Einlassung abgegeben und ist noch nicht in einem vollständigen Strafprozess aufgetreten, wie die Akten ausweisen.
Nach dem Schritt, den Staatsanwälte in ihren Schriftsätzen schildern, soll Allen beim White‑House‑Correspondents‑Association‑Dinner im Washington Hilton eine Sicherheitskontrolle gestürmt und außerhalb der Ballsaaltüren mit einer Schrotflinte geschossen haben. Präsident Trump, die First Lady und mehrere Kabinettsmitglieder seien bereits im Saal gewesen; die Veranstaltung mit rund 2.600 Gästen wurde daraufhin abgebrochen und die Anwesenden evakuiert.
Zugleich führen die Ermittler an, Allen sei aus Torrance in Südkalifornien per Zug nach Washington gereist und habe die Aktion offenbar geplant. Den Unterlagen zufolge führte er neben der Schrotflinte auch eine.38‑Kaliber‑Pistole sowie Messer und Dolche mit sich; im Lauf der Schrotflinte wurde demnach eine Hülse gefunden und ein Secret‑Service‑Agent habe einen lauten Knall vernommen.
Inzwischen wies die Verteidigung einige Elemente der Anklage zurück und verwies auf Unschärfen in den Angaben der Behörden, etwa zu der Frage, ob ein Agent tatsächlich angeschossen worden sei. Die Anwälte betonten zudem, Allen habe keine früheren Festnahmen oder Verurteilungen und sei in seiner Kirchengemeinschaft aktiv.
Daneben zitieren die Ankläger eine E‑Mail, die Allen angeblich in der Tatnacht an Verwandte geschickt haben soll; in dem Schreiben werde auf Regierungsmitglieder Bezug genommen und impliziert, dass er hochrangige Amtsträger als mögliche Ziele betrachtete. Ob Allen die Vorwürfe letztlich bestreitet oder sich schuldig bekennt, bleibt bis zu weiteren Verhandlungen offen.