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Ehemalige Justizministerin Pam Bondi tritt geschlossen vor Kongress‑Ausschuss zur Freigabe der Epstein‑Akten

Bondi soll in einer nicht öffentlichen, transkribierten Anhörung zur Rolle des Justizministeriums bei der Freigabe der Epstein‑Akten befragt werden; Demokraten hatten zuvor einen zivilrechtlichen Missachtungsantrag gestellt.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Ehemalige Justizministerin Pam Bondi tritt geschlossen vor Kongress‑Ausschuss zur Freigabe der Epstein‑Akten
  • Die Sitzung hinter verschlossenen Türen wird transkribiert
  • das Protokoll soll den Abgeordneten Einblick in Entscheidungen rund um die Veröffentlichung und die vorgenommenen Schwärzungen geben.

Nach Angaben von Ausschussmitgliedern tritt die ehemalige US‑Justizministerin Pam Bondi vor dem House Committee on Oversight and Reform zu einer geschlossenen Anhörung an. Die Sitzung ist als transkribiertes Verhör angesetzt und zielt auf die Umstände der Freigabe der sogenannten Epstein‑Dateien durch das Justizministerium unter ihrer Leitung ab.

Im Mittelpunkt der Befragung stehen die Einhaltung des Epstein Files Transparency Act und das Vorgehen bei der Veröffentlichung: Das Justizministerium hatte die gesetzliche Frist vom 19. Dezember nicht eingehalten und nach eigenen Angaben die vollständigen Akten erst am 31. Januar vorgelegt. Demokraten im Ausschuss hatten im April einen zivilrechtlichen Missachtungsantrag gegen Bondi eingereicht, nachdem sie zuvor bereits eine Vorladung an sie versandt hatten.

Zugleich soll geprüft werden, ob bei der Freigabe sensible persönliche Daten von Überlebenden unzureichend geschützt wurden und ob die vorgenommenen Schwärzungen sachgerecht waren. Überlebende von Jeffrey Epstein hatten Bedenken zur Offenlegung besonders schützenswerter Informationen geäußert; mehrere Abgeordnete kritisierten zudem die Art und den Umfang der Redaktionen in den Dokumenten.

Inzwischen betonen Vertreter des Justizministeriums, bei der Veröffentlichung in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt zu haben; sie bestreiten demnach, dass Verfahrensvorgaben verletzt worden seien. Die geschlossene Befragung soll Abgeordneten jedoch die Möglichkeit geben, gezielt nach Entscheidungsprozessen im Ministerium zu fragen, unter anderem zur Behandlung von Akten, die Ghislaine Maxwell und damit verbundene Strafmaße betreffen.

Gleichzeitig richtet sich das Augenmerk des Ausschusses darauf, ob Bondi in der nicht öffentlichen Sitzung neue oder klärende Informationen liefert. In früheren öffentlichen Anhörungen zeigte die Ex‑Ministerin eine selbstbewusste Haltung; ob sie diese Linie im transkribierten Verhör beibehält, bleibt offen. Das erstellte Transkript soll den Mitgliedern detailliertere Einblicke ermöglichen, die in bisherigen öffentlichen Debatten gefehlt haben.