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Einigung schafft fast 1,8 Mrd. Dollar Fonds – Kritiker sehen politisch kontrollierten Auszahlungsmechanismus

Nach der Einigung in einem von Donald Trump persönlich angestrengten Zivilverfahren gegen den IRS soll ein «Anti‑Weaponization Fund» eingerichtet werden. Der Fonds umfasst demnach fast 1,8 Milliarden Dollar und wird von Kommissaren verwaltet, deren Unabhängigkeit Kritiker anzweifeln.

Moira Donegan 2 Min Lesezeit
Titelbild: Einigung schafft fast 1,8 Mrd. Dollar Fonds – Kritiker sehen politisch kontrollierten Auszahlungsmechanismus
  • Die Vereinbarung sieht einen umfangreichen Auszahlungsfonds vor, der von regierungsseitig ernannte Kommissare kontrolliert werden soll
  • Kritiker warnen vor Machtkonzentration und möglicher Selbstbegünstigung.

Nach Angaben der beteiligten Parteien sieht die Einigung zur Beilegung einer Klage, die Präsident Donald Trump in eigener Person gegen den Internal Revenue Service angestrengt hatte, die Schaffung eines sogenannten «Anti‑Weaponization Fund» vor. Der Fonds soll demnach nahezu 1,8 Milliarden US‑Dollar umfassen und zur Auszahlung an politisch konservative Akteure genutzt werden können.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die vorgesehene Struktur der Verwaltung: Dem Konzept zufolge werden fünf Kommissare über den Fonds wachen, vier von ihnen sollen vom Justizminister ernannt werden, einen Kommissar sieht die Vereinbarung in Absprache mit dem Kongress vor. Präsidentliche Entlassungsbefugnisse für die Kommissare würden dem Präsidenten faktisch weitreichenden Einfluss auf die Verwendung der Mittel verschaffen, heißt es in den Unterlagen.

Zugleich soll der Fonds die Befugnis erhalten, formelle Entschuldigungen für angebliche Fehlbehandlungen konservativer Akteure durch frühere Verwaltungen auszusprechen. Kritiker sehen darin Möglichkeiten zur Selbstbegünstigung und wählen das Beispiel als Illustration einer potenziellen Instrumentalisierung staatlicher Mittel zugunsten politischer Verbündeter. Befürworter hingegen betonen, die Maßnahme diene dem Schutz vor einer mutmaßlichen Instrumentalisierung staatlicher Organe gegen politische Gegner.

Nach dem Schritt, in dem eine Bundesrichterin Zweifel an der Unabhängigkeit der Verfahrensparteien anmeldete, beauftragte das Gericht eine unabhängige Anwaltgruppe, mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Diese Gruppe äußerte demnach Anhaltspunkte dafür, dass der Präsident tatsächlich Kontrolle über die Beklagten in diesem Verfahren ausübe. Die Einigung wurde kurz vor einer gerichtlichen Frist erzielt, mit der die Richterin klären lassen wollte, ob eine echte Konfliktsituation vorliege.