Florida leitet strafrechtliche Untersuchung gegen OpenAI ein wegen möglicher Rolle von ChatGPT bei Campus‑Schießerei
Der Generalstaatsanwalt von Florida hat eine strafrechtliche Untersuchung gegen OpenAI angekündigt. Die Prüfung soll klären, ob ChatGPT dem mutmaßlichen Schützen vor dem Campus‑Anschlag »wesentliche Ratschläge« gegeben hat; Vorladungen wurden bereits verschickt.
Nach Angaben des Generalstaatsanwalts von Florida hat die Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Ermittlung gegen das Technologieunternehmen OpenAI eingeleitet. Bei einer Pressekonferenz in Tampa erklärte James Uthmeier, die Untersuchung solle klären, ob das KI‑System ChatGPT dem mutmaßlichen Schützen vor dem Campusanschlag «wesentliche Ratschläge» erteilt habe. Im Zuge dessen seien Vorladungen an das Unternehmen verschickt worden.
Im Mittelpunkt der Prüfung stehe zudem die Frage, wer innerhalb von OpenAI welche Verantwortung trug und ob einzelne Personen oder betriebliche Abläufe strafrechtlich relevant sein könnten. Uthmeier betonte, wenn auf der anderen Seite der Kommunikation ein Mensch gestanden hätte, wären bereits strafrechtliche Schritte eingeleitet worden. Konkrete Anklagen oder namentlich Beschuldigte nannte er bislang nicht.
Zugleich wies OpenAI eine strafrechtliche Verantwortung zurück. Das Unternehmen erklärte, ChatGPT habe in dem Fall faktische Antworten geliefert, die sich auch aus frei zugänglichen Quellen im Internet ableiten ließen, und habe nicht zu Straftaten ermuntert. OpenAI betonte, man kooperiere mit den Ermittlungsbehörden und habe bereits Informationen übermittelt, nachdem ein ChatGPT‑Konto identifiziert worden sei, das mit dem Beschuldigten in Verbindung gebracht werde.
Inzwischen ist offen, ob die Erkenntnisse aus der Prüfung zu Anklagen gegen einzelne Mitarbeiter oder zu einer anderen rechtlichen Bewertung der Verantwortlichkeit von Technologieunternehmen führen werden. Die Staatsanwaltschaft will nach eigenen Angaben ermitteln, wer was wusste, entworfen oder unterlassen hat. Bis zu konkreten Vorwürfen gegen Personen oder zur weiteren Entwicklung des Verfahrens machte Uthmeier keine zusätzlichen Angaben.