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JPMorgan bestätigt Konto-Kündigungen bei Trump – Streit um „Debanking“ vor Gericht

Neue Gerichtsunterlagen zeigen, dass JPMorgan Trump und mehrere seiner Unternehmen im Februar 2021 die Beendigung von Bankverbindungen ankündigte.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: JPMorgan bestätigt Konto-Kündigungen bei Trump – Streit um „Debanking“ vor Gericht
  • Schreiben vom 19. Februar 2021 kündigen die Beendigung bestimmter Konten von Trump und verbundenen Firmen an.
  • In den Briefen wird kein konkreter Kündigungsgrund genannt, sondern auf bankübliche Vertragsklauseln verwiesen.
  • Trump fordert mindestens 5 Milliarden US-Dollar Schadenersatz und wirft politische Diskriminierung vor.
  • JPMorgan weist die Vorwürfe zurück und versucht, das Verfahren nach New York zu verlagern.
  • Der Fall befeuert in den USA die Debatte über „Debanking“, Reputationsrisiken und die Transparenz von Bankenentscheidungen.

Im Streit um das sogenannte „Debanking“ liegen neue Gerichtsunterlagen vor: JPMorgan Chase informierte Donald Trump und mehrere mit ihm verbundene Unternehmen im Februar 2021 schriftlich darüber, dass Bankverbindungen beendet werden. Die Schreiben, die im Rahmen eines laufenden Verfahrens öffentlich wurden, datieren auf den 19. Februar 2021 und betreffen sowohl private als auch geschäftliche Konten. In den Briefen wird kein konkreter Anlass genannt; stattdessen verweist die Bank allgemein darauf, dass sie in Einzelfällen zu dem Schluss kommen könne, dass eine Kundenbeziehung nicht länger im Interesse beider Seiten liege.

Zeitlich fällt der Schritt in die Wochen nach dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021. In dieser Phase trennten sich auch andere Organisationen und Dienstleister von Trump oder seinen Firmen, was die Auseinandersetzung heute politisch auflädt. Für die Bank geht es dabei nicht nur um ein einzelnes Mandat, sondern um die Grundsatzfrage, welche Rolle Reputations- und Rechtsrisiken bei der Entscheidung spielen dürfen, Geschäftsbeziehungen fortzusetzen oder zu beenden – insbesondere, wenn es um prominent politisierte Kunden geht.

Trump hat gegen JPMorgan und Konzernchef Jamie Dimon eine Klage über mindestens 5 Milliarden US-Dollar angestrengt. In der Klageschrift wird der Bank vorgeworfen, Konten aus politischer Diskriminierung geschlossen und damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht zu haben. JPMorgan weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Klage als unbegründet. Parallel versucht die Bank, das Verfahren aus Florida in eine New Yorker Bundeszuständigkeit zu verlagern, unter anderem mit dem Argument, dass wesentliche Anknüpfungspunkte der Geschäftsbeziehungen in New York liegen.

Für Trump ist die Veröffentlichung der Schreiben ein Baustein, um die eigene Darstellung zu stützen. Seine Anwälte werten die Unterlagen als Bestätigung, dass die Konto-Beendigungen tatsächlich erfolgt seien; daraus leiten sie jedoch weitergehende Schlussfolgerungen über Motivlage und Rechtswidrigkeit ab, die das Gericht erst prüfen muss. Dass die Briefe keinen spezifischen Grund nennen, wird in der Debatte unterschiedlich interpretiert: Kritiker sehen darin einen Beleg für intransparente „Reputationslisten“, Banken verweisen auf Vertragspraxis und Compliance‑Pflichten.

Der Fall ist deshalb auch für den Finanzsektor relevant. In den USA hat sich die Diskussion über „Debanking“ zu einem regulatorischen und politischen Thema entwickelt, weil Banken zugleich Geldwäsche-, Sanktions- und Risikovorgaben erfüllen müssen und dennoch unter Druck geraten, wenn sie Kunden aus Risikoabwägungen heraus abweisen. Als nächster Schritt steht nun die Entscheidung über Zuständigkeit und Gerichtsstand an. Unabhängig vom Ausgang dürfte der Streit die Frage schärfen, wie Banken ihre Kriterien dokumentieren und wie viel Transparenz sie bei Konto-Kündigungen in sensiblen Fällen leisten müssen.