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Noch keine Entscheidung in Kurz‑Ermittlungen: OGH‑Präsident Kodek kritisiert lange Verfahren und geplante Parlamentswahl von Bundesstaatsanwälten

OGH-Präsident Georg Kodek kritisiert mangelnde personelle Ausstattung der Justiz als Grund für unzumutbar lange Verfahren und warnt vor parlamentarischer Besetzung von Bundesstaatsanwälten.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Noch keine Entscheidung in Kurz‑Ermittlungen: OGH‑Präsident Kodek kritisiert lange Verfahren und geplante Parlamentswahl von Bundesstaatsanwälten
  • Kodek: Ressourcenmangel führt zu unzumutbar langen Verfahren
  • Parlamentarische Wahl von Bundesstaatsanwälten wäre problematisch.

Nach Angaben des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Georg Kodek, liegt für die Ermittlungen gegen Ex‑Bundeskanzler Sebastian Kurz weiterhin keine Entscheidung vor. Er machte deutlich, dass die Länge des Verfahrens die Belastung für Betroffene und das Vertrauen in die Justiz beeinträchtige.

Im Mittelpunkt seiner Kritik stand die personelle und organisatorische Ausstattung der Justiz. Kodek sagte, die verfügbaren Kapazitäten reichten nicht aus, um Verfahren in einem für Gesellschaft und Beteiligte vertretbaren Zeitrahmen abzuschließen. Diese Defizite nähmen direkte Auswirkungen auf die Geschwindigkeit und Qualität der Verfahrensführung.

Gleichzeitig wandte sich Kodek gegen einen Vorschlag, wonach Bundesstaatsanwälte künftig vom Parlament gewählt werden sollen. Er bezeichnete die Vorstellung einer solchen politischen Vergabe von Spitzenposten als problematisch und warnte vor einer stärkeren parlamentarischen Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaften.

Zugleich betonte Kodek, dass die Debatte um die Besetzung hoher Justizämter nicht von der praktischen Fähigkeit zur Verfahrensführung zu trennen sei. Die Kombination aus langwierigen Ermittlungen und Überlegungen zur politischen Besetzung von Staatsanwaltschaften schüre Besorgnis und stelle die derzeitige institutionelle Ordnung in Frage.

Daneben forderte er, organisatorische Reformen und Ressourcenausstattung gemeinsam zu denken. Nur wenn Strukturfragen und Personalpolitik ineinandergreifen, lasse sich die Dauer wichtiger Ermittlungsverfahren verkürzen und das Vertrauen in rechtsstaatliche Prozesse sichern.

Abschließend unterstrich Kodek, dass die gegenwärtige Lage eine ernste Herausforderung für die Justiz darstelle. Die Tatsache, dass in einem zentralen Ermittlungsverfahren noch keine Entscheidung getroffen worden sei, verdeutliche seiner Ansicht nach die Dringlichkeit, bestehende Mängel bei Ressourcen und Strukturen anzugehen.