Richter verweigert Löschung von Pirros Niederlagen in Ermittlungen gegen Fed
Ein Bundesrichter hat Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt, frühere gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Federal Reserve aus den Akten zu entfernen.
Die Kernentwicklung: Ein Bundesrichter in Washington hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, mit dem frühere gerichtliche Entscheidungen im Zuge der Ermittlungen gegen die Federal Reserve aus den Gerichtsakten entfernt werden sollten. Chief Judge James Boasberg setzte damit seine Linie fort, wonach die fraglichen Entscheidungen im Protokoll verbleiben müssen.
Zugleich erinnerte Boasberg an seine früheren Eingriffe: Bereits im März hatte er zwei Vorladungen aufgehoben, mit denen versucht worden war, die Federal Reserve zur Aussage zu zwingen. Diese Aufhebungen stützte er darauf, dass die Vorladungen zumindest teilweise darauf abgezielt hätten, den früheren Fed‑Chair Jerome Powell zu bedrängen und politischen Druck zugunsten niedrigerer Zinsen auszuüben.
In seiner jüngsten Verfügung kritisierte der Richter die Strategie der Staatsanwaltschaft scharf und bezeichnete den Versuch, verlorene Rechtsstreitigkeiten aus den Akten zu löschen, als verfehlt. Nach seiner Auffassung würde das Tilgen gerichtlicher Entscheidungen die Entwicklung verbindlicher Maßstäbe im Rechtssystem unterminieren und die Möglichkeit reduzieren, dass künftige Richter und Prozessbeteiligte aus den veröffentlichten Erwägungen lernen.
Der Richter bezog in seiner Beurteilung neben juristischen Erwägungen auch öffentliche Äußerungen und Medienauftritte mit ein, die seiner Ansicht nach Einblick in die Motive hinter dem Vorgehen geben. Boasberg betonte, dass die Beibehaltung der Entscheidungen im öffentlichen Interesse liege, weil sie Transparenz über die gerichtliche Prüfung schaffe und Grenzen prosecutorialer Handlungsweise offenlege.
Die Entscheidung lässt die strittigen Erwägungen zugänglich und bestätigt, dass Boasbergs frühere Entscheidungen Teil des öffentlichen Rechtsschatzes bleiben. Zugleich machte der Richter deutlich, dass gerichtliche Urteile nicht willkürlich aus den Akten entfernt werden dürfen, wenn dadurch die Nachvollziehbarkeit und das Lernpotenzial für künftige Verfahren verloren gingen.