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Senatsausschuss beschließt Regel, die Rüstungsfirmen Aktienrückkäufe ohne Pentagon‑Zustimmung untersagen würde

Der Senatsausschuss nahm eine Bestimmung in das Verteidigungshaushaltsgesetz auf, die Rückkäufe und Dividenden von Verteidigungsfirmen ohne Pentagon‑Genehmigung untersagen und umfassende Folgen für große Auftragnehmer haben könnte.

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Titelbild: Senatsausschuss beschließt Regel, die Rüstungsfirmen Aktienrückkäufe ohne Pentagon‑Zustimmung untersagen würde
Section 815 des National Defense Authorization Act verbietet ohne Waiver Aktienrückkäufe und Dividenden, soll am 15. Juni 2027 in Kraft treten und sieht Sanktionen bei Verstößen vor.

Die Kernentwicklung: Der Senate Armed Services Committee hat in einer geschlossenen Sitzung mit 18 zu 9 Stimmen eine Bestimmung in das jährliche Verteidigungshaushaltsgesetz aufgenommen, die bestimmte Verteidigungsauftragnehmer daran hindern würde, eigene Aktien zurückzukaufen oder Dividenden auszuschütten, sofern das Verteidigungsministerium keine schriftliche Genehmigung erteilt. Section 815 schreibt vor, dass das Pentagon keine Verträge mit Unternehmen eingehen darf, die nicht zusichern, keine Aktienrückkäufe vorzunehmen und keine Kapitalausschüttungen zu leisten.

Im Mittelpunkt der Regelung steht ein konkreter Zeitplan und ein formeller Ausnahmemechanismus: Die Bestimmung soll am 15. Juni 2027 in Kraft treten, und der Verteidigungsminister kann einen Verzicht gewähren, wenn ein Unternehmen einen qualifying defense investment plan vorlegt. Zugleich verpflichtet der Entwurf das Pentagon zu einer Überprüfung, um festzustellen, welche Auftragnehmer bereits Rückkäufe oder Dividenden ohne genehmigten Waiver durchgeführt haben.

Zugleich nennt der Entwurf Compliance‑ und Sanktionsmöglichkeiten für den Fall von Verstößen oder unzureichender Leistung bei Priorisierung, Investitionen oder Produktion. Vorgesehene Maßnahmen reichen von der Aussetzung von Vertragszahlungen bis zum Ausschluss von künftigen Aufträgen und von Wettbewerbsmitteln. Waiver können erteilt, aber auch entzogen werden; Unternehmen, die als unterperformend eingestuft werden, sollen unter besondere Aufsicht gestellt werden.

Daneben hat die politische Dimension der Aufnahme ins Gesetzespaket Gewicht: Die Mehrheit im Ausschuss trug die Bestimmung, die als bipartisanes Element des NDAA‑Entwurfs gilt. Befürworter der Regelung betonen die Erwartung, dass Vertragsmittel stärker in Produktion und Leistungsfähigkeit reinvestiert werden. Branchenverbände börsennotierter Verteidigungsunternehmen signalisieren hingegen erheblichen Widerstand gegen die Einschränkungen. Die Aufnahme in den Ausschussbericht erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Regelung in der endgültigen NDAA verbleibt und damit verbindlichen Charakter erlangt.