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Supreme Court erlaubt US‑Behörden, Asylsuchende an der Grenze zurückzudrängen

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs erlaubt den Behörden, Asylsuchende an der US‑mexikanischen Grenze daran zu hindern, US‑Boden zu betreten, und verengt die Auslegung des Begriffs arrive in im Asylrecht.

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Titelbild: Supreme Court erlaubt US‑Behörden, Asylsuchende an der Grenze zurückzudrängen
  • Sechs Richter stimmten für die Entscheidung
  • drei Richterinnen legten eine umfangreiche Gegenerklärung vor und warnten vor schweren Folgen für Schutzsuchende.

Die Kernentwicklung: Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Bundesregierung Migranten an der US‑mexikanischen Grenze daran hindern darf, US‑Boden zu betreten und damit ihr Recht auf Asyl geltend zu machen. Damit ist die Wiederaufnahme der sogenannten Turn‑Back‑ oder Metering‑Praxis möglich, bei der Grenzbeamte Menschen physisch davon abhalten, die Grenze zu überschreiten.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, was es bedeutet, in ein Land anzukommen. Die Mehrheit des Gerichts wählte eine enge Auslegung und hielt fest, dass ein Ankommen in erst mit dem Eintritt in das Hoheitsgebiet verwirklicht sei. Der Richterspruch fiel mit 6 zu 3 Stimmen; Samuel Alito, John Roberts, Clarence Thomas, Neil Gorsuch, Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett schlossen sich der Mehrheitsmeinung an. Elena Kagan, Ketanji Brown Jackson und Sonia Sotomayor stimmten dagegen, wobei Sotomayor eine 35 Seiten lange Gegenerklärung verfasste.

Der Rechtsstreit hat eine langjährige Vorgeschichte: Die Klage geht auf 2017 zurück und war von der Hilfsorganisation Al Otro Lado sowie von betroffenen Asylsuchenden eingereicht worden. In der Praxis führte die Turn‑Back‑Praxis damals dazu, dass Menschen in provisorischen Lagern in Mexiko festsaßen oder auf Listen standen, bis sie an der Reihe waren, einen Asylantrag zu stellen. Die Praxis wurde 2021 von der Biden‑Administration aufgehoben; mit der Rückkehr der Trump‑Administration kam die Frage erneut vor das höchste Gericht.