Texas‑Jury verurteilt katholischen Priester wegen sexueller Übergriffe
Eine Jury in Waco befand den 57‑jährigen Priester Anthony Odiong der Ausnutzung seines priesterlichen Amtes schuldig. Das Strafmaß wird in einem gesonderten Verfahren festgelegt.
- Odiong wurde in einem erstgradigen und zwei zweitgradigen Sexualstraftaten für schuldig befunden
- die mögliche Höchststrafe für die schwerste Anklage reicht bis lebenslange Haft.
Nach Angaben des Gerichts hat eine zwölfköpfige Jury den katholischen Priester Anthony Odiong, 57, wegen mehrfacher Sexualdelikte schuldig gesprochen. Die Geschworenen verhängten ein Schuldspruch in einem Fall schwerer sexueller Nötigung (first degree) sowie in zwei Fällen zweitgradiger sexueller Nötigung (second degree). Odiong hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die Aussagen zweier Frauen, die schilderten, wie Odiong seine Rolle als geistlicher Beistand ausgenutzt habe. Beide berichteten, die Beziehungen hätten sich über Jahre erstreckt und seien in privaten Räumen stattgefunden; eine Zeugin sagte, ihr Sohn habe sie bei Geschlechtsverkehr mit Odiong überrascht.
Nach dem Schritt der Ermittlung hatten Staatsanwälte weitere mutmaßliche Opfer ermittelt, nachdem eine Frau mit dem Pseudonym Mary Doe eine frühere Recherche über Odiong der Polizei vorgelegt hatte. Die Anklage folgte, obwohl einige Vorwürfe längere Zeit zurücklagen; die Staatsanwaltschaft führte aus, dass ausreichend Beweise vorlagen, um Anklagen zu erheben.
Zugleich hörte die Jury Angaben zu einem DNA‑Befund aus dem Frühjahr 2023, wonach Odiong als Vater eines Kindes mit einer weiteren Frau identifiziert wurde. Dieses Ergebnis bildet jedoch keinen Anklagepunkt, weil das betreffende Verhalten nach Darstellung der Ermittler in Louisiana nicht unter die texanische Strafnorm fällt, unter der er verfolgt wurde.
Daneben hatten die Staatsanwälte zunächst vor, eine weitere Anklage zu verfolgen, verzichteten jedoch darauf, nachdem die mutmaßliche Zeugin nach eigenen Angaben in einem äußerst fragilen emotionalen Zustand nicht vor Gericht erschien. Damit beschränken sich die Anklagepunkte auf die drei Verurteilungen, die die Jury festgestellt hat.
Inzwischen steht die Strafzumessung noch aus. Für die erstgradige Verurteilung droht theoretisch eine lebenslange Freiheitsstrafe; die zweitgradigen Verurteilungen können jeweils Haftstrafen von zwei bis 20 Jahren nach sich ziehen. Ein gesondertes Sentencing‑Verfahren mit derselben Jury soll am kommenden Montag beginnen.