Trump droht Zölle auf Importe aus 60 Ländern wegen angeblicher Zwangsarbeit
Vorschlag sieht 10–12,5% Abgaben vor; EU, Kanada und Großbritannien kritisieren Initiative und verweisen auf bestehende Abkommen
- US-Präsident kündigt Strafzölle mit Verweis auf Zwangsarbeit an
- geplante Maßnahme würde EU, Großbritannien, Taiwan, Australien und China betreffen.
Nach Angaben einer Untersuchung droht US-Präsident Donald Trump mit der Erhebung von Zöllen in Höhe von 10 bis 12,5 Prozent auf Importe aus 60 Handelspartnern. Betroffen wären unter anderem die Europäische Union, Großbritannien, Kanada, Taiwan, Australien und China. Die US-Administration begründet den Schritt damit, dass diese Partner ihrer Ansicht nach nicht ausreichend gegen die Einfuhr von Waren vorgehen, die mittels Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Im Mittelpunkt der Ankündigung steht die Behauptung, wonach Importe aus Zwangsarbeit ein verzerrtes Wettbewerbsumfeld für US-Arbeitnehmer schafften. Die Regierung hebt hervor, dass diese Wettbewerbsverzerrung amerikanische Beschäftigte benachteilige und rechtfertige schärfere Handelsmaßnahmen. Gleichzeitig betonte die Verwaltung, die vorgeschlagenen Abgaben würden nicht unmittelbar wirksam, sondern würden einem öffentlichen Konsultations- und Überprüfungsverfahren unterliegen.
Zugleich meldeten sich Handelspartner zu Wort: Die Europäische Kommission erklärte, sie teile das Ziel, Zwangsarbeit zu bekämpfen, halte jedoch Zölle aus diesen Gründen für nicht gerechtfertigt. Sie verwies auf eine im Juli geschlossene Vereinbarung mit den USA, in der gegenseitige Abgaben geregelt worden seien, und forderte, dass die Vereinbarung respektiert werde. Das Vereinigte Königreich verwies auf nationale Gesetzesinitiativen gegen moderne Sklaverei, betonte die Fortgeltung bestehender Präferenzen und Tarifvereinbarungen und kündigte weitere Gespräche mit Washington an.
Daneben bleibt offen, wie das angekündigte Verfahren konkret ablaufen wird und welche Folgen sich daraus für Unternehmen und Lieferketten ergeben. Die US-Administration betont zwar die Notwendigkeit, Zwangsarbeit zu unterbinden; gleichzeitig machte sie deutlich, dass jeder Schritt vor Inkrafttreten der Abgaben noch einer öffentlichen Anhörung und weiteren Prüfungen unterzogen wird.