Trump‑Regierung schob mehr als 21.000 Menschen in als zu gefährlich eingestufte Länder ab
Marshall‑Project‑Analyse: Mehrheit ohne Vorstrafen, mindestens 600 Kinder betroffen; Abschiebungen auch nach Iran und Venezuela
- ICE‑Daten weisen auf massenhafte Rückführungen in Kriegsgebiete, instabile Staaten und autoritäre Regime hin
- Behördenreaktion steht aus.
Nach Angaben einer Auswertung des Marshall Project haben US‑Behörden seit der Amtseinführung von Donald Trump bis Mitte März mehr als 21.000 Menschen in Länder abgeschoben, die das US‑Außenministerium als zu gefährlich für Reisen einstuft. Zu den aufgeführten Zielen zählen demnach Kriegsschauplätze, Staaten mit politischer Instabilität sowie autoritäre Regime, in denen Reisende Entführungen, willkürliche Inhaftierung oder Terrorgefahr drohen können.
Im Mittelpunkt der Analyse steht die Feststellung, dass die überwiegende Mehrheit der Abgeschobenen keine dokumentierten strafrechtlichen Verurteilungen aufwies. Zugleich waren mindestens 600 der Betroffenen Kinder. ICE habe wiederholten Anfragen zu den Abläufen und der rechtlichen Grundlage dieser Rückführungen nicht beantwortet, heißt es in der Auswertung.
Nach dem Schritt der Datenauswertung wurden unter den Rückführungen mehrere Transporte nach Iran registriert. In den 13 Monaten vor Beginn der Kämpfe seien mehr als 200 Menschen dorthin zurückgeführt worden; seit September seien allein drei komplette Flüge dorthin erfolgt. Menschenrechtsorganisationen wiesen darauf hin, dass unter den Abgeschobenen Personen waren, die als besonders gefährdet gelten, etwa ein konvertierter Christ und ein politischer Dissident.
Gleichzeitig nennt die Analyse Venezuela als ein weiteres häufiges Ziel: Mehr als 18.000 Menschen seien dorthin abgeschoben worden, obwohl das Außenministerium das Land lange als besonders gefährlich eingestuft habe. Dabei habe ein Teil der Abgewiesenen nicht die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besessen, heißt es in der Auswertung.
Daneben bringen Juristinnen und Juristen mögliche Spannungen zwischen der Praxis der Abschiebungen und geltendem Völkerrecht sowie US‑Recht zur Sprache. Sie verweisen insbesondere auf Verbote der Zurückweisung in Staaten, in denen Folter oder Verfolgung drohen, ebenso wie auf Rechtswege, die Betroffenen in den USA zur Anfechtung von Abschiebungsentscheidungen offenstehen. In Menschenrechtskreisen lösten die Erkenntnisse Kritik an der Vorgehensweise der Administration aus.
Insgesamt stellt die Auswertung, die auf ICE‑Daten beruht, Fragen zu Praxis und Kontrolle von Rückführungen in Hochrisiko‑Staaten. Die Zahlen legen nahe, dass weite Teile der betroffenen Personen ohne dokumentierte Vorstrafen und in zahlreichen Fällen als Minderjährige in Staaten mit hohen Sicherheitsrisiken zurückgeführt wurden.