Unklar, wer Secret Service‑Agenten beim Anschlagsversuch auf Trump tatsächlich traf
Gerichtsdokumente zeigen Unklarheiten darüber, ob der Beschuldigte den Secret Service‑Agenten traf; Behörden änderten in Teilen ihre öffentlichen Aussagen zu den Schüssen.
- Ob Cole Tomas Allen den Secret Service‑Agenten traf, belegen die Anklageschriften nicht eindeutig
- im Verlauf der Ermittlungen gab es widersprüchliche Behördenaussagen.
Nach Angaben der Strafanzeige bleibt offen, ob der Beschuldigte den Secret Service‑Agenten bei dem Anschlagsversuch auf Präsident Donald Trump tatsächlich getroffen hat. Die Klageschrift gegen den 31‑jährigen Cole Tomas Allen führt die Schussabgabe als Vorwurf und beschreibt die mitgeführten Waffen, nennt aber nicht ausdrücklich, dass Allen den Agenten beschossen habe.
Im Mittelpunkt der Debatte stehen teils widersprüchliche öffentliche Äußerungen von Behördenvertretern in den Tagen nach dem Vorfall im Washington Hilton. Zunächst erklärten der Präsident und hochrangige Beamte, ein Agent sei getroffen worden; später wiesen Vertreter des Justizministeriums darauf hin, dass ballistische Untersuchungen noch andauerten und die Frage, wer den Agenten geschossen habe, noch geklärt werden müsse.
Gleichzeitig dokumentieren Ermittler, dass während des Vorfalls insgesamt fünf Schüsse gefallen seien. Die Anklage beschreibt, dass der Beschuldigte mit einer Schrotflinte, einer halbautomatischen Pistole und drei Messern am Ort erschien und offenbar mit einer Langwaffe durch die Sicherheitskontrolle lief. Secret Service‑Personal hörte in der Darstellung einen lauten Knall; ein Agent wurde danach als einmal in die Brust getroffen beschrieben, trug jedoch eine ballistische Schutzweste.
Die Darstellung, wonach der Agent vom Beschuldigten getroffen worden sei, steht neben Berichten, nach denen Secret Service‑Mitglieder insgesamt fünfmal auf den Angreifer feuerten, ihn dabei offenbar nicht trafen. Verteidiger wiesen in Schriftsätzen darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Formulierung zum getroffenen Agenten in späteren Einreichungen nicht wieder aufgegriffen habe, was Fragen zur Beweislage aufwerfe.
Daneben maßen Experten den widersprüchlichen frühen Mitteilungen Bedeutung bei und erklärten, dass komplexe forensische Prüfungen in solch hochaufmerksamen Fällen zu variierenden Anfangsangaben führen könnten. Secret Service und US‑Staatsanwaltschaft für den District of Columbia gaben keine zusätzliche Stellungnahme; das Justizministerium wurde kontaktiert, antwortete nach den vorliegenden Angaben nicht.