US-Bundesstaat Georgia erhebt Mordanklage gegen Frau, die sterbender Mutter Morphin gab
Rachel Waters verabreichte ihrer sterbenden Mutter Morphin aus einem Hospiz‑Notset; rund 18 Monate später folgten Anklagen, die in Georgia mit der Todesstrafe bedroht sind
Nach Angaben aus Ermittlungsunterlagen und Medienberichten hat der Bundesstaat Georgia gegen Rachel Waters Anklage wegen felony murder und malice murder erhoben, fast 18 Monate nach dem Tod ihrer Mutter Marsha Foster. Die Vorwürfe zählen zu den schwersten Straftaten im Staat und ziehen die Möglichkeit einer Todesstrafe nach sich.
Nach dem Eintreffen von Rachel Waters beschrieben Pflegerinnen und Pfleger ihre Mutter als komfortabel, während Waters sichtbare Leiden schilderte. Sie hatte ein sogenanntes comfort‑care kit mit sich, das bei Beginn der Hospizversorgung ausgehändigt worden war. Um Schmerzen zu lindern, trug sie demnach flüssiges Morphin entlang der Innenseite von Fosters Lippen auf. Marsha Foster starb kurz vor 7 Uhr an jenem Morgen.
Etwa vier Stunden nach dem Tod wurde die Leiche an das Georgia Bureau of Investigation überstellt; erst zu diesem Zeitpunkt erfuhr Waters, dass eine mögliche Straftat behauptet worden sei. In der Folge durchsuchten Polizeikräfte ihr Elternhaus und beschlagnahmten unter anderem elektronische Geräte und medizinische Hilfsmittel, die zur Pflege benutzt worden waren. Mehr als ein Jahr lang blieb Waters ohne formelle Anklage in rechtlicher Ungewissheit, was die Ausstellung einer Sterbeurkunde und die Regelung des Nachlasses verhinderte.
Ehemalige Verteidiger hatten nach Darstellung in den Berichten zunächst nicht mit einer Strafverfolgung gerechnet, da die Verstorbene sich in Hospizpflege befunden habe. Die später erhobenen Anklagen veränderten diese Einschätzung grundlegend und lösten eine breit geführte Debatte über Palliativversorgung, Hospizpraxis und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Todesfällen aus. Der Fall ist Gegenstand laufender Ermittlungen; zu konkreten Beweismitteln und der Begründung der Anklagen sind in den verfügbaren Quellen keine detaillierten Angaben enthalten.