US-Regierung klagt gegen erstes kommunales Reparationsprogramm für Schwarze in Evanston
Das Justizministerium hat sich einer Klage angeschlossen, die das von Evanston eingeführte, ausschließlich an Schwarze gerichtete Entschädigungsprogramm stoppen will.
Die Kernentwicklung: Die US-Regierung hat sich einer Klage gegen das Reparationsprogramm der Vorstadt Evanston bei Chicago angeschlossen und fordert dessen Aussetzung. In dem Rechtsstreit wird die Verfassungsmäßigkeit eines städtischen Modells angefochten, das Zahlungen ausschließlich an schwarze Bewohner und deren direkte Nachkommen für historische Wohnungsdiskriminierung gewährt.
Das Programm, das 2021 eingeführt wurde, sieht Zahlungen von bis zu 25.000 US-Dollar vor für diejenigen, die zwischen 1919 und 1969 in Evanston gelebt und dort Diskriminierung erfahren haben. Darüber hinaus können Personen jeder Hautfarbe, die nach 1969 Opfer städtischer Diskriminierung wurden, Gelder für wohnbezogene Zwecke beantragen. Die Mittel stammen aus kommunalen Cannabissteuereinnahmen; bis Juni des vergangenen Jahres wurden dem Programm zufolge rund 6,3 Millionen US-Dollar an Hunderte Begünstigte ausgezahlt.
Im Mittelpunkt der Klage steht die Auffassung des Justizministeriums, dass die ausschließliche Zuweisung von Geldleistungen nach Rasse den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung verletzt. Vertreter der Regierung argumentieren, es gebe rechtlich zulässige Wege, historische Ungerechtigkeiten zu adressieren, die jedoch nicht in pauschalen, rassenbasierten Zahlungen bestehen dürften. Die Bundesbehörde schließt sich damit einer zuvor eingereichten Klage an, mit der Kläger geltend machen, durch den Ausschluss Nicht-Schwarzer sei ihr verfassungsmäßiges Recht verletzt.
Die Stadt Evanston hat erklärt, die Eingabe zu prüfen und die Verfassungsmäßigkeit ihres Programms zu verteidigen. Der Bürgermeister bekräftigte das Vertrauen in das rechtliche Konzept und kündigte an, die städtische Initiative vor Gericht zu vertreten. Führungspersonen des Reparationsprozesses sehen in der Klage zudem ein Signal an andere Gemeinden, die vergleichbare Konzepte prüfen; sie warnen davor, dass das Verfahren als Abschreckung wirken könne.
Zugleich bleibt die Debatte über Zweck und Reichweite der Zahlungen offen. Kritiker des Programms haben bereits zuvor dessen Beschränkung auf wohnbezogene Kosten und die Frage bemängelt, ob Mittel durch Zahlungen letztlich wieder an Institutionen zurückfließen, die historisch diskriminierend gehandelt haben. Befürworter hingegen betonen, das Modell eröffne einen lokalen Weg zur Anerkennung und Wiedergutmachung jahrzehntelanger Benachteiligung.