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Utah veröffentlicht Audit der Wählerlisten und bestätigt hohe Staatsbürgerschaftsrate

Ein einjähriges Audit kommt zu dem Ergebnis, dass 99,72% der registrierten Wähler in Utah als US‑Bürger verifizierbar sind; Streit mit dem Justizministerium über Zugang zu vollständigen Registrierungsdaten bleibt offen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Utah veröffentlicht Audit der Wählerlisten und bestätigt hohe Staatsbürgerschaftsrate
Prüfung nennt 27 als Nicht‑Staatsbürger Entfernte, 5.007 Einträge ohne verifizierbaren Staatsbürgerschaftsnachweis werden gesondert überprüft.

Nach Angaben des Büros der Gouverneurin hat Utah die Ergebnisse eines im April 2025 begonnenen, einjährigen Audits seiner Wählerlisten veröffentlicht. Die Überprüfung kommt demnach zu dem Schluss, dass 99,72% der mehr als zwei Millionen geprüften Registrierungen als US‑Staatsbürger verifizierbar sind. Von den untersuchten Datensätzen seien 27 Personen als Nicht‑Staatsbürger identifiziert und von den Listen gestrichen worden; 5.007 weitere Einträge konnten anhand verfügbarer Unterlagen nicht als US‑Staatsbürger verifiziert werden und stehen unter besonderer Prüfung.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht ein Rechtsstreit zwischen dem Büro von Vizegouverneurin Deidre Henderson und dem US‑Justizministerium. Das DOJ hatte wiederholt Zugang zu umfangreicheren Wählerregistrierungsdaten gefordert, nachdem bundesweite Auswertungen angeblich sehr niedrige Löschraten ausgewiesen hatten. Utah widersprach dieser Einschätzung, lieferte öffentlich zugängliche Wählerlisten, lehnte aber die Herausgabe ungekürzter sensibler Daten wie Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern und Führerscheinnummern ab.

Zugleich wies Hendersons Büro darauf hin, dass County‑Mitarbeiter zwischen 2022 und 2024 insgesamt mehr als 109.000 Registrierungseinträge entfernt hätten. Zu den gelöschten Einträgen zählen demnach Verstorbene, Personen, die in einen anderen Staat gezogen und dort neu registriert wurden, sowie Wähler, die in zwei aufeinanderfolgenden Parlamentswahlen nicht teilgenommen hatten. Die Behörde betonte, dass die eigene Löschquote auf vollständigen Landkreisdaten beruhe und damit von den auf Bundesebene ermittelten Werten abweiche.

Daneben regelt eine jüngst in Kraft getretene Landesbestimmung (HB 209), wie mit Wählern verfahren wird, deren Staatsbürgerschaft sich nicht mittels verfügbarer Unterlagen nachweisen lässt. Betroffene sollen demnach benachrichtigt und aufgefordert werden, ihren Status zu belegen; andernfalls können sie zur Abgabe von Stimmen nur bei Bundeswahlen zugelassen werden. Die Veröffentlichung des Audits fällt in eine Phase verstärkter Auseinandersetzungen zwischen mehreren Bundesstaaten und der Bundesregierung über den Zugang zu Wählerdaten und die Pflege der Registrierungslisten.