Wer zahlt für niedrigere Umsatzsteuer bei Lebensmitteln? Geplante Abgabe für Pakete wackelt
Juristische Gutachten sehen keine rechtliche Grundlage für eine Abgabe, die ausschließlich auf Pakete aus Drittstaaten erhoben wird. Eine überarbeitete Regelung würde den gesamten kommerziellen Versandhandel erfassen und die Last breiter verteilen.
- Eine Paketabgabe nur für Sendungen aus Drittstaaten gilt rechtlich als problematisch
- eine Alternative würde alle kommerziellen Pakete treffen und die Belastung streuen.
Nach Angaben juristischer Bewertungen steht die ursprünglich geplante Abgabe, die ausschließlich Pakete aus Drittstaaten betreffen sollte, vor erheblichen rechtlichen Bedenken. Die Gutachter kommen demnach zu dem Schluss, dass sich eine derart selektive Abgabe nicht verlässlich auf eine rechtliche Grundlage stützen lässt. Damit gerät die Finanzierung einer niedrigeren Umsatzsteuer auf Lebensmittel über diese gezielte Abgabe ins Stocken.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die mangelnde Differenzierbarkeit zwischen Warenströmen und die daraus folgende Verletzung von Gleichbehandlungsanforderungen. Zugleich werfen die Gutachten Fragen zur Vereinbarkeit mit den Regeln des Binnenmarkts und des Zollrechts auf. Vor diesem Hintergrund wird die Option, die Abgabe punktuell auf Drittstaatensendungen anzusetzen, als rechtlich angreifbar eingeschätzt und in der aktuellen Planung als problematisch betrachtet.
Inzwischen prüfen Verantwortliche demnach eine alternative Konzeption, die nicht zwischen Inlands-, EU- und Drittstaatensendungen unterscheidet, sondern auf den gesamten kommerziellen Versandhandel zielt. Ein solches Modell würde die Einnahmebasis deutlich verbreitern und die Finanzierung der Umsatzsteuersenkung sichern helfen. Gleichzeitig würde es die Kosten auf eine deutlich größere Gruppe von Unternehmen und Verbrauchern verteilen und damit die Verteilungswirkung der Maßnahme verändern.
Daneben bleiben zahlreiche praktische und politische Fragen offen: Unklar ist, wer die Abgabe administrativ erheben würde, nach welchem Schlüssel sie bemessen sein sollte und welche Ausnahmen für Kleinhändler oder bestimmte Plattformmodelle vorgesehen sind. Auch die Folgen für Wettbewerbsverhältnisse im E‑Commerce und die administrative Belastung für Post- und Logistikdienstleister sind noch nicht ausgearbeitet.