YouTube und Snap schließen wegweisenden Vergleich in Schul‑Social‑Media‑Klage
Die Unternehmen einigten sich kurz vor Prozessbeginn in einer erstmals geführten Sammelklage von Schulen gegen soziale Netzwerke.
Nach Angaben einigten sich YouTube, eine Tochtergesellschaft von Google, und Snap in einem als first‑of‑its‑kind bezeichneten Rechtsstreit mit Schulen und Schulbezirken in den USA auf einen Vergleich. Die Einigung erfolgte unmittelbar vor dem geplanten Beginn des Prozesses und beendete damit ein Verfahren, das als möglicher Präzedenzfall im Verhältnis von Bildungseinrichtungen zu sozialen Plattformen galt.
Im Mittelpunkt der Klagen standen Ansprüche von Schulen gegen Betreiber sozialer Netzwerke. Forderungen und die konkreten Bedingungen des Vergleichs wurden in den verfügbaren Darstellungen nicht im Detail genannt; mit Abschluss der Vereinbarung entfällt der angesetzte Gerichtsprozess und die unmittelbar damit verbundenen Verfahrensschritte.
Daneben bleiben weitergehende rechtliche Klärungen ausstehend, solange vergleichbare Fälle nicht vor Gericht entschieden werden. Der Vergleich setzt zwar diesem einzelnen Verfahren vorläufig ein Ende, lässt aber offene Fragen zu Pflichten von Plattformbetreibern gegenüber Bildungseinrichtungen unentscheidet. Ob und in welcher Form solche Streitigkeiten künftig erneut zum Richter gelangen, bleibt demnach offen.