Berufungsgericht erlaubt vorläufig Weiterbau an Trumps White‑House‑Ballsaal
Ein Berufungsgericht setzte am späten Freitag vorläufig einen Baustopp für Teile des geplanten Ballsaals im Weißen Haus außer Kraft und setzte eine Anhörung am 5. Juni an.
- Ein dreiköpfiges Gremium des U.S. Court of Appeals hob vorläufig eine Entscheidung des Bundesrichters Richard Leon auf, der oberirdische Bauarbeiten gestoppt hatte
- die Kammer plant eine Verhandlung für den 5. Juni.
Nach Angaben der Berufungsrichter kann die mehrmonatige Bauplanung am Standort des ehemaligen East Wing vorerst fortgesetzt werden. Das U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit setzte am späten Freitag die teilweise Blockade einer unteren Instanz vorläufig außer Kraft und terminierte eine Anhörung für den 5. Juni, bei der die Frage erneut geprüft werden soll.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht eine Entscheidung von U.S. District Judge Richard Leon, der zuvor oberirdische Bauarbeiten an dem geplanten 90.000 Quadratfuß großen Anbau untersagt hatte. Leon hatte in seinem Beschluss jedoch ausdrücklich erlaubt, Arbeiten unterhalb der Erde fortzusetzen, darunter Eingriffe an einem Schutzraum und weiteren als national security facilities bezeichneten Bereichen.
Nach dem Schritt, in dessen Folge Teile des East Wing im vergangenen Herbst abgerissen worden waren, reichte die National Trust for Historic Preservation eine Klage ein. Die Organisation argumentierte, die Regierung habe für das großvolumige Projekt ohne die erforderliche Zustimmung zentraler Bundesbehörden und des Kongresses gehandelt. In erster Instanz gab Leon der Nichtregierungsorganisation Ende März statt, setzte seine Anordnung aber teilweise aus, sodass unterirdische Arbeiten weitergeführt werden konnten.
Zugleich legte die Regierung Berufung gegen Leons Anordnung ein; das Berufungsgericht hob die einstweilige Verfügung nun vorläufig auf, wodurch bestimmte Baumaßnahmen wieder aufgenommen werden können, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet. Präsident Trump bezeichnete den Ballsaal als längst überfällige Erweiterung des Weißen Hauses und machte geltend, die Baukosten würden durch private Spenden gedeckt, während staatliche Mittel für die Sicherheitskosten vorgesehen seien.
Inzwischen bleibt unklar, welche spezifischen Bauetappen unmittelbar wieder anlaufen können, denn das Gericht hob nur die einstweilige Anordnung Leon vorläufig auf, ohne eine inhaltliche Entscheidung zu treffen. Die für den 5. Juni angesetzte Anhörung soll klären, ob die Einschränkungen der unteren Instanz bestätigt oder vollständig ausgesetzt werden; bis zu diesem Termin gilt die vorläufige Aufhebung der Oberinstanzanordnung.