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Berufungsgericht setzt 656‑Millionen‑Urteil gegen PLO und palästinensische Autonomiebehörde wieder in Kraft

Das 2. US‑Berufungsgericht stellte ein Urteil über 656 Millionen Dollar gegen die PLO und die Palästinensische Autonomiebehörde wieder her. Die Entscheidung folgt auf die Bestätigung einer 2019 geschaffenen Rechtsgrundlage durch das Oberste Gericht.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Berufungsgericht setzt 656‑Millionen‑Urteil gegen PLO und palästinensische Autonomiebehörde wieder in Kraft
  • Zwei Gerichtsinstanzen gaben nach langjährigen Verfahren Opfern und Hinterbliebenen vorerst Recht
  • die Klagen stützen sich auf das Anti‑Terrorism Act von 1992.

Nach Angaben des 2. US‑Berufungsgerichts wurde ein Urteil über 656 Millionen US‑Dollar gegen die Palestine Liberation Organization und die Palästinensische Autonomiebehörde wieder in Kraft gesetzt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Oberste Gericht der USA im vergangenen Jahr eine gesetzliche Grundlage bestätigt habe, die Klägern den Zugang zu US‑Gerichten für Ansprüche wegen Auslandsterrorismus eröffnet.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen Amerikaner, die bei Anschlägen im Nahen Osten getötet oder verletzt wurden, sowie deren Angehörige. Sie hatten ihre Forderungen unter dem Anti‑Terrorism Act von 1992 geltend gemacht und geltend gemacht, palästinensische Akteure seien an den Attacken beteiligt gewesen oder hätten zu ihnen angestiftet. Die Berufungsrichter erklärten, das ursprüngliche Urteil zugunsten der Kläger solle wiederhergestellt werden und stützten sich dabei ausdrücklich auf die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichts.

Zugleich wies das Berufungsgericht frühere Bedenken zurück: Vor etwa einem Jahrzehnt war das vorinstanzliche Urteil mit der Begründung aufgehoben worden, US‑Gerichte könnten Klagen über Anschläge im Ausland nicht prüfen, sofern diese nicht gezielt gegen die Vereinigten Staaten gerichtet gewesen seien. Mit der aktuellen Entscheidung setzten die Richter die ursprüngliche Feststellung wieder in Kraft und ordneten damit den Fortgang des Verfahrens neu.

Inzwischen äußerten Rechtsvertreter der Kläger Erleichterung über die Wiedereinsetzung des Urteils und verwiesen auf die lange Dauer der Verfahren. Anwälte der Opfer beschrieben die Entscheidung als wichtigen Schritt für die Durchsetzbarkeit der Ansprüche; sie betonten, dass die Familien lange auf eine rechtliche Klärung gewartet hätten.

Daneben blieb offen, wie die Angeklagten auf die Entscheidung reagieren werden oder welche Schritte zur Vollstreckung des reinstatierten Urteils folgen. Die Beklagten hatten wiederholt vorgebracht, US‑Gerichte seien für diese Fälle nicht zuständig. Die Berufungsentscheidung ist auf den 30. März datiert; weitere prozessuale Fragen sind dadurch noch nicht zwingend abschließend geklärt, gibt den Geschädigten aber erneut eine rechtliche Grundlage für ihre Forderungen.