Berufungsgericht stoppt Ermittlungen gegen Richter in Verfahren zu Abschiebeflügen
Dreiköpfiges Berufungsgericht des D.C. Circuit hebt Contempt‑Ermittlungen auf und wertet das Vorgehen des Gerichts als Überschreitung des Ermessen.
Nach Angaben des United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entschied ein dreiköpfiges Berufungsgericht am Dienstag, dass Bundesrichter James Boasberg sein Ermessen überschritten habe, als er ein strafrechtliches Contempt‑Verfahren gegen die Regierung wegen Abschiebungsflügen im März 2025 weiterverfolgte. Die Mehrheit erklärte das Vorgehen des Distriktgerichts für zu eingreifend und nicht gerechtfertigt.
Die schriftliche Mehrheitsmeinung, verfasst von Circuit Judge Neomi Rao, argumentierte, die maßgebliche einstweilige Anordnung aus dem März 2025 sei nicht hinreichend klar und spezifisch gefasst gewesen, um ein strafrechtliches Contempt‑Verfahren zu stützen. Rao betonte, dass strafrechtliche Verachtung nur dann in Betracht komme, wenn eine gerichtliche Anordnung eindeutig und konkret verletzt worden sei, und stellte der Regierung ein klares und unbestreitbares Recht auf die Beendigung der Ermittlungen zu.
Zugleich löste der Fall in den vergangenen Monaten intensive politische Reaktionen aus: Die White‑House‑Seite warf Boasberg Parteilichkeit und Kompetenzüberschreitung vor, während Kritiker die Fortführung der Ermittlungen als notwendiges Mittel zur Durchsetzung richterlicher Anordnungen verteidigten. Die Berufungsmehrheit warnte nun davor, die hohen verfahrensrechtlichen Anforderungen für strafrechtliche Contempt‑Maßnahmen zu unterschreiten.
Inzwischen kündigten Vertreter der betroffenen Migranten an, die Entscheidung der Dreierkammer vor der vollen Kammer des Gerichts (en banc) anfechten zu wollen. Anwälte der Kläger bereiten demnach einen Antrag auf Überprüfung durch die vollständige Senatskammer vor. Richter J. Michelle Childs legte eine abweichende, umfangreiche Gegenmeinung vor und kritisierte die Mehrheitsentscheidung als eine Einschränkung richterlicher Autorität, die nach ihrer Auffassung weitreichende Folgen für künftige Contempt‑Verfahren haben könne.