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Demokraten im Repräsentantenhaus wollen Wahlhelfer-Stipendien von Bundessteuer ausnehmen

Gesetzentwurf von Abgeordneten Morelle und Latimer will Wahlhelfer-Stipendien von der Berechnung des zu versteuernden Einkommens auf Bundesebene ausnehmen.

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Titelbild: Demokraten im Repräsentantenhaus wollen Wahlhelfer-Stipendien von Bundessteuer ausnehmen
Die New Yorker Abgeordneten Joe Morelle und George Latimer führen einen Vorstoß an, der Wahlhelfern steuerliche Erleichterung bringen soll.

Nach Angaben präsentierten Demokraten im Repräsentantenhaus am Tax Day einen Gesetzentwurf, der die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer von der Berechnung des Bruttoeinkommens für Bundessteuerzwecke ausnehmen würde. Initiatoren des Vorschlags sind die New Yorker Abgeordneten Joe Morelle und George Latimer; erste Details zum Entwurf gingen, wie berichtet, über die Medien an die Öffentlichkeit.

Im Mittelpunkt steht der als Poll Worker Tax Cut Act benannte Vorschlag, der die Stipendien, die Personen für ihren Einsatz an Wahltagen erhalten, nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen behandeln will. Morelle betonte, die Maßnahme würdige die zentrale Rolle der Wahlhelfer für die Integrität von Wahlen und verringere finanzielle Hürden, die potenzielle Helfer davon abhalten könnten, sich zu engagieren.

Zugleich haben mehrere Demokraten den Entwurf mitunterzeichnet; namentlich werden Terri Sewell aus Alabama, Norma Torres und Kevin Mullin aus Kalifornien, Julie Johnson aus Texas sowie Nikema Williams aus Georgia als Co-Sponsorinnen und -Sponsoren genannt. Morelle fungiert als ranghöchster Demokrat im zuständigen Ausschuss für Bundeswahlen und übernimmt damit die parlamentarische Führung der Initiative.

Unterdessen zielt der Vorschlag pragmatisch auf eine Verringerung finanzieller Belastungen für Wahlhelfer und auf stärkere Anreize für deren Gewinnung ab. Konkrete Schritte im weiteren Gesetzgebungsverfahren – etwa Termine für Anhörungen oder Einschätzungen zu notwendigen Mehrheiten im Repräsentantenhaus – werden in der vorliegenden Darstellung nicht genannt.