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Familie von Mann, der nach Knie-Einsatz eines Sheriffs starb, reicht Bundesklage ein

Anwälte fordern die Freigabe von Videoaufnahmen, nachdem ein Deputy wegen Totschlags zweiten Grades angeklagt wurde.

JKCM News / Aus Quellen zusammengestellt 2 Min Lesezeit
Titelbild: Familie von Mann, der nach Knie-Einsatz eines Sheriffs starb, reicht Bundesklage ein
  • Die Klage richtet sich gegen den Wyandotte County Sheriff, die Gemeindeverwaltung und den Beamten Richard Fatherley
  • Streitpunkte sind Einsatztaktik und Zugang zu Beweismaterial.

Nach Angaben von Angehörigen und deren Anwälten haben die Hinterbliebenen von Charles Adair eine Bundesklage wegen widerrechtlicher Tötung eingereicht und fordern, dass Videoaufnahmen des Vorfalls veröffentlicht werden. Die Klage war bereits Anfang April eingereicht worden und benennt den Wyandotte County Sheriff, die einheitliche Verwaltung des Countys und Kansas City, Kansas sowie den Deputierten Richard Fatherley als Beklagte.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht ein Video, das zivilrechtlichen Anwälten, darunter Ben Crump und Harry Daniels, zur Einsicht gewährt wurde, das die Ermittler zur Feststellung veranlasste, dass Adair gestorben sei, nachdem ein Deputy sein Knie für eine Minute und 26 Sekunden in den Rücken des bereits gefesselten Mannes gedrückt habe. Die Sheriffs‑Dienststelle lehnte es allerdings ab, die Aufnahmen an die Nachrichtenagentur Associated Press herauszugeben; die Anwälte betonen, die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Transparenz, wenn jemand unter Gewahrsam in dieser Weise stirbt.

Inzwischen war Fatherley bereits im September strafrechtlich wegen Totschlags zweiten Grades angeklagt worden; eine Statuskonferenz in seinem Strafverfahren ist für Mai terminiert. Sein Verteidiger bezeichnete den Tod Adairs als tragischen Unfall, der nicht auf das Verhalten des Deputierten zurückzuführen sei. Fatherley steht aktuell unter Verwaltungsurlaub und ist gegen Kaution frei.

Daneben wirft die Klage Fragen zur internen Kommunikation und zum Zugang zu behördlichen Konten auf: Den Unterlagen zufolge wurde beanstandet, dass Fatherley nach der Anklage weiterhin Zugriff auf seine dienstlichen E-Mails gehabt habe. Ein Sprecher des Sheriffs teilte mit, die E-Mail sei am 13. April deaktiviert worden; zu weiteren Details äußerte sich die Behörde nicht, da das Verfahren anhängig ist.