Jury: Live Nation und Ticketmaster hielten schädliches Monopol über große Konzerthallen
Ein Geschworenengericht in Manhattan befand, dass Live Nation und Ticketmaster den Wettbewerb bei großen Veranstaltungsorten behinderten; ein Richter muss nun Schadensersatz und mögliche Auflagen festlegen.
- Die Jury stellte fest, dass Ticketmaster Kunden in 22 US-Bundesstaaten im Durchschnitt 1,72 US-Dollar pro Ticket zu viel berechnet habe
- konkrete Strafen und Zwangsmaßnahmen bleiben Aufgabe des Richters.
Nach Angaben der Verhandlungsprotokolle befand eine Jury in Manhattan am Mittwoch, dass Live Nation und seine Tochter Ticketmaster ein schädliches Monopol über große Konzert- und Veranstaltungsorte ausgeübt haben. Die Geschworenen kamen nach vier Tagen Beratung zu dem Schluss, dass das Unternehmen den Wettbewerb in der Ticketbranche behindert und damit Verbrauchern geschadet habe.
Zugleich ermittelte die Jury, dass Ticketmaster in 22 Bundesstaaten durchschnittlich 1,72 US-Dollar zu viel pro verkauftem Ticket berechnet habe. Die Höhe des Gesamtschadens sowie mögliche Geldstrafen und weitergehende gerichtliche Anordnungen stehen noch aus; nun liegt es beim zuständigen Richter, die nächste Phase des Verfahrens zur Festsetzung von Entschädigungen und Abhilfemaßnahmen zu leiten.
Inzwischen rückte der Prozess frühere Verhandlungen zwischen der Regierung und Live Nation in den Vordergrund. Kurz nach Beginn des Verfahrens hatte die US-Regierung unter dem früheren Präsidenten einen Vergleich mit dem Unternehmen vereinbart, der unter anderem die Schaffung eines Fonds in Höhe von 280 Millionen US-Dollar für beteiligte Staaten sowie Gebührenobergrenzen für bestimmte Amphitheater vorsah. Mehr als 30 Bundesstaaten setzten den Prozess jedoch fort, weil sie die eingegangenen Zugeständnisse als unzureichend betrachteten.
Gleichzeitig brachte der Prozess zahlreiche interne Unternehmensdokumente und Aussagen ans Licht. Live-Nation-Chef Michael Rapino trat als Zeuge auf und äußerte sich unter anderem zur Ticket-Panne bei Taylor-Swift-Konzerten 2022, die er auf einen Cyberangriff zurückführte. Juroren sahen zudem interne Nachrichten, in denen Preise als outrageous bezeichnet und Kunden herabgesetzt wurden; ein betroffener Mitarbeiter entschuldigte sich vor Gericht für diese Mitteilungen.
Daneben stellten Klägervertreter Marktanteilszahlen vor, wonach Ticketmaster demnach rund 86 Prozent des Konzertmarktes kontrolliere und 73 Prozent, wenn Sportveranstaltungen einbezogen würden. Ob das Urteil letztlich zu Rückzahlungen an Verbraucher, zu strukturellen Auflagen oder gar zu Verkäufen von Vermögenswerten wie Veranstaltungsorten führen wird, hängt von der bevorstehenden richterlichen Bewertung und möglichen Berufungsverfahren ab.