Leitende Staatsanwältin in Brennan‑Ermittlung gibt Fall ab
Maria Medetis Long, Leiterin der nationalen Sicherheitsabteilung im US‑Staatsanwaltbüro für Südflorida, hat der Verteidigung mitgeteilt, sie werde nicht weiter an der Untersuchung gegen den ehemaligen CIA‑Direktor John Brennan mitwirken.
- Die Entscheidung fiel, nachdem Medetis Long Vorbehalte geäußert hatte
- das Justizministerium äußerte sich zunächst nicht dazu.
Nach Angaben von mit dem Vorgang vertrauten Personen hat Maria Medetis Long, die leitende Staatsanwältin für nationale Sicherheit im US‑Staatsanwaltsbüro für den südlichen Bezirk von Florida, der Verteidigung mitgeteilt, dass sie nicht länger an der Untersuchung gegen den ehemaligen CIA‑Direktor John Brennan mitarbeitet.
Im Mittelpunkt der Entscheidung standen nach Angaben aus dem Umfeld der Ermittlungen Vorbehalte, die Medetis Long gegenüber dem Fall geäußert habe. Konkrete Gründe für diese Bedenken wurden in den vorliegenden Berichten nicht genannt. Das Justizministerium reagierte auf Anfragen zu dem Personalwechsel zunächst nicht.
Nach dem Schritt rückt die laufende Untersuchung in einen größeren politischen Kontext. Die Angelegenheit steht im Zusammenhang mit einer Einschätzung der US‑Nachrichtendienste, wonach Russland die Chancen von Donald Trump bei der Präsidentschaftswahl 2016 begünstigt haben soll. Diese Schlussfolgerung hat Trump und seine Anhänger wiederholt scharf kritisiert, und die Ermittlungen um Brennan waren bereits politisch kontrovers diskutiert worden.
Zugleich berichten Medien, dass Jason Reding Quiñones, der US‑Staatsanwalt für den südlichen Bezirk Floridas, dem Justizministerium mitgeteilt habe, eine Anklage könne möglicherweise bevorstehen. Parallel dazu wurden personelle Veränderungen dokumentiert: Ein ehemaliger Spitzenberater des amtierenden Generalstaatsanwalts Todd Blanche sei aus Washington in den südlichen Bezirk von Florida versetzt worden und arbeite Berichten zufolge an der Angelegenheit.
Daneben wird der Vorgang als Teil eines Musters von Spannungen innerhalb des Justizministeriums gesehen, in dem Karriereankläger und politische Führungskräfte aneinandergeraten sind. In einem früheren Fall waren demnach Karriereanwälte entlassen worden, nachdem sie Bedenken gegen strafrechtliche Schritte geäußert hatten, die politisch motiviert erschienen. Solche Vorgänge werfen Fragen zur internen Unabhängigkeit von Strafverfolgungsentscheidungen auf und liefern den Hintergrund für die aktuelle Personalentscheidung im Brennan‑Fall.