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Richter erlaubt unterirdische Arbeiten am Standort des Weißen Hauses – oberirdischer Ballsaalbau bleibt gestoppt

US-Bezirksrichter Richard Leon präzisiert seine einstweilige Verfügung: Unterirdische Sicherheitsarbeiten am Standort des Weißen Hauses dürfen fortgesetzt werden, oberirdischer Bau des Ballsaals bleibt jedoch untersagt.

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Titelbild: Richter erlaubt unterirdische Arbeiten am Standort des Weißen Hauses – oberirdischer Ballsaalbau bleibt gestoppt
U.S. District Judge Richard Leon verbietet den oberirdischen Bau des geplanten Ballsaals weiter, erlaubt aber Aushebungen und unterirdische Sicherheitsmaßnahmen.

Nach Angaben des Gerichts hat U.S. District Judge Richard Leon seine frühere Anordnung zum Baustopp am Standort des Weißen Hauses konkretisiert. Er stellte klar, dass sein Verbot sich ausdrücklich auf oberirdische Arbeiten am geplanten 90.000 Quadratfuß großen Ballsaal bezieht. Maßnahmen unterhalb der Geländeoberfläche, etwa Aushebungen für einen Bunker und weitere als nationale Sicherheitsanlagen bezeichnete Einrichtungen, sind von der Verfügung ausgenommen und können fortgesetzt werden.

Zugleich wies der Richter darauf hin, dass er vertrauliche Unterlagen geprüft habe, um die möglichen nationalen Sicherheitsrisiken eines vollständigen Baustopps zu bewerten. Auf dieser Grundlage kam er zu dem Schluss, bestimmte sicherheitsrelevante Arbeiten unterhalb des Bodenniveaus seien notwendig und fielen nicht unter das Verbot für oberirdische Bauaktivitäten. Die Regierung hatte vorgebracht, der Gesamtkomplex enthalte entscheidende Sicherheitsfunktionen zum Schutz vor Bedrohungen wie Drohnen, ballistischen Raketen und biologischen Gefahren.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand jedoch Leons Warnung, die Ausnahme dürfe nicht als pauschale Genehmigung für das Gesamtprojekt verstanden werden. Er wies die Darstellung zurück, das gesamte Bauvorhaben könne von oben bis unten als sicherheitsrelevant bezeichnet werden und damit uneingeschränkt weiterlaufen. Oberirdische Errichtungen des Ballsaals bleiben untersagt; zugelassen seien nur Maßnahmen, die der Abdeckung oder Sicherung des betreffenden Bereichs dienen.

Daneben reagierte Leon auf eine Aufforderung eines Drei-Richter-Panels des Berufungsgerichts des District of Columbia, die früheren Erwägungen zu möglichen nationalen Sicherheitsfolgen eines Baustopps noch einmal zu präzisieren. Er setzte seine jüngste Anordnung für eine Woche außer Vollzug, wodurch der Regierung zusätzliche Zeit bleibt, eine Überprüfung durch den Supreme Court anzustreben. Damit bleibt die Rechtslage vorerst in Schwebe.

Nach dem Schritt war der Ballsaal bereits zuvor Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen: Die East Wing des Weißen Hauses war abgerissen worden, und im Dezember hatte die National Trust for Historic Preservation Klage eingereicht. In früheren Anordnungen hatte Leon bestimmt, dass oberirdische Bauarbeiten ohne Zustimmung des Kongresses nicht durchgeführt werden dürfen. Seine aktuelle Klarstellung schärft nun die Grenze zwischen zulässigen unterirdischen Sicherheitsarbeiten und dem weiterhin untersagten oberirdischen Bau des Ballsaals.