Supreme Court erlaubt Versand des Abtreibungsmedikaments Mifepriston per Post vorläufig
Der Oberste Gerichtshof setzte eine Entscheidung des 5. US‑Berufungsgerichts außer Vollzug, die den Versand von Mifepriston landesweit untersagt hatte; zwei konservative Richter legten schriftliche Dissense ein.
Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten bleibt der Versand des Abtreibungsmedikaments Mifepriston per Post vorläufig erlaubt, bis über eine Berufung abschließend entschieden ist. Der Gerichtshof verlängerte damit die befristete Aussetzung, die bereits am 4. Mai erlassen worden war, und veröffentlichte keine Begründung für die Entscheidung noch Angaben zur Stimmenverteilung der neun Richter.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Klage des Bundesstaats Louisiana gegen die US‑Arzneimittelbehörde FDA. Louisiana verlangt die Wiedereinführung einer früheren Vorgabe, nach der Mifepriston persönlich verabreicht werden müsse; die FDA hatte diese Anforderung 2023 aufgehoben. Die Klage war als Reaktion auf die veränderte bundesrechtliche Lage nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Dobbs eingereicht worden.
Zugleich hatte das 5. US‑Berufungsgericht am 1. Mai landesweit einen Stopp des Postversands angeordnet, nachdem ein Bezirksgericht Anträge des Bundesstaats zur vorläufigen Untersagung abgelehnt hatte. Dagegen richteten sich Eilanträge der Hersteller Danco Laboratories und GenBioPro, die den Supreme Court baten, das Berufungsurteil außer Vollzug zu setzen; diesem Ersuchen entsprach der Oberste Gerichtshof vorläufig.
Daneben legten zwei konservative Richter des Supreme Court, Clarence Thomas und Samuel Alito, schriftliche Dissense gegen die Verfügung ein. Thomas wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Louisiana geltend gemacht habe, das Verschicken des Medikaments zur Verwendung bei Schwangerschaftsabbrüchen könne strafbar sein, und verwies auf historische Bestimmungen zum Versand verbotener Arzneien. Alito kritisierte die Verfügung als unbegründet und verwies auf die Folgen des Dobbs‑Entscheids, der den Bundesstaaten erneut umfangreiche Befugnisse zur Regulierung von Abtreibungen einräume.
Der Supreme Court machte keinerlei Angaben zum weiteren Zeitplan des Verfahrens oder dazu, wann die Berufungsinstanzen abschließend entscheiden könnten. Bis zu einem endgültigen gerichtlichen Beschluss bleibt der Postvertrieb von Mifepriston rechtlich möglich; eine dauerhafte Regelung hängt von der ausstehenden Entscheidung der Gerichte ab.