US‑Richter befiehlt Rückführung kolumbianischer Frau, die in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben wurde
Richter Richard Leon befand die Abschiebung von Adriana María Quiroz Zapata für «wahrscheinlich rechtswidrig» und ordnete an, dass die Regierung sie in die USA zurückbringen muss.
- Richter: Frau wurde in ein Land geschickt, das ihr ausreichende medizinische Versorgung verweigert
- sie leide an schweren gesundheitlichen Problemen.
Nach Angaben des Gerichts leidet die 55‑jährige Adriana María Quiroz Zapata an Diabetes und einer Schilddrüsenerkrankung. Richter Richard Leon stellte fest, dass sie in ein Land geschickt worden sei, das sie nicht aufnehmen wollte, weil es keine angemessene medizinische Versorgung gewährleisten könne. Dadurch bestehe für sie ein tägliches Risiko schwerer gesundheitlicher Komplikationen bis hin zum Tod, heißt es im Urteil.
In einer eidesstattlichen Erklärung, die vor Gericht vorgelegt wurde, schilderte Quiroz Zapata, dass sich ihre Beschwerden während der Haft verschlimmerten. Demnach hätten sich dunkle Flecken auf Rücken und Fuß gebildet, die Haut habe sich gelöst und die Nägel hätten sich verändert. Ihre Anwältin berichtete, die Frau äußere ernsthafte Ängste um ihr Leben und ihren Gesundheitszustand.
Zugleich lebt Quiroz Zapata nach der Abschiebung in einem Hotel in Kinshasa. Die Anwältin gab an, die Hoteltore seien verschlossen; die Bewohner dürften die Unterkunft demnach nur unter Aufsicht verlassen. Diese Umstände trugen nach Ansicht des Gerichts zur Entscheidung bei, dass eine Rückführung in die USA anzuordnen sei.
Nach dem Schritt war Quiroz Zapata im August 2024 aus Mexiko in die USA eingereist und anschließend in die Obhut von Immigration and Customs Enforcement (ICE) geraten. Sie zählte zu einer Gruppe von Migranten, die legal in den USA lebten und auf Entscheidungen zu Asylanträgen warteten, bevor überraschend Abschiebungsanordnungen ergingen, die sie in Drittstaaten ohne enge Verbindungen bringen sollten.
Daneben verweisen Menschenrechtsorganisationen auf eine breiter angelegte Initiative der US‑Regierung, Tausende von Drittstaaten‑Abschiebungsanordnungen ausgestellt zu haben. Demnach seien solche Abmachungen mit mehreren Staaten getroffen worden; nur ein Bruchteil der Anordnungen sei tatsächlich vollzogen worden. Im vorliegenden Fall begründete das Gericht seine Anordnung zur Rückführung ausdrücklich mit den medizinischen Gefahren, denen Quiroz Zapata in der Demokratischen Republik Kongo ausgesetzt sei.