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Trump droht mit Zerstörung iranischer Brücken und Kraftwerke – Rechtsexperten sehen Kriegsvergehen

Präsident Trump setzte Teheran eine Frist zur Wiederöffnung der Straße von Hormus und sagte, er sei nicht besorgt über mögliche Kriegsverbrechen, falls zivile Infrastruktur getroffen werde.

AP 2 Min Lesezeit
Titelbild: Trump droht mit Zerstörung iranischer Brücken und Kraftwerke – Rechtsexperten sehen Kriegsvergehen
Juristen und UN-Vertreter warnen, dass Angriffe auf zivile Infrastruktur völkerrechtswidrig sein könnten, wenn sie unverhältnismäßige Schäden für die Zivilbevölkerung bringen.

Nach Angaben der Associated Press drohte US‑Präsident Donald Trump am Montag bei einer Pressekonferenz damit, iranische Brücken und Kraftwerke zu zerstören, falls Teheran eine gesetzte Frist zur Wiedereröffnung der Straße von Hormus nicht einhalte. Er setzte ein Ultimatum bis Dienstagabend Ortszeit und erklärte, er sei not at all besorgt über mögliche Kriegsverbrechen, sollte es zu solchen Angriffen kommen.

Juristen für Militärrecht reagierten umgehend und warnten, dass gezielte Angriffe auf großflächige zivile Infrastruktur unter bestimmten Umständen als Kriegsverbrechen eingestuft werden könnten. Entscheidend sei, ob die betroffenen Anlagen als legitime militärische Ziele gelten, ob ein Angriff verhältnismäßig ist und ob er unverhältnismäßige zivile Schäden nach sich zieht. Kritik richtete sich insbesondere gegen die Breite der Drohung und das Fehlen klarer Maßnahmen zur Vermeidung ziviler Opfer.

Vertreter der Vereinten Nationen betonten, dass Angriffe auf zivile Infrastruktur grundsätzlich verboten sein können, sofern sie unverhältnismäßige Nebenwirkungen auf die Zivilbevölkerung erwarten lassen. Selbst wenn Teile der zivilen Infrastruktur als militärisch relevant bewertet würden, bliebe ein Angriff untersagt, falls er ein übermäßiges Risiko für Zivilisten darstelle. Fachleute hoben hervor, dass Stromausfälle Krankenhäuser, Wasseraufbereitung und andere lebenswichtige Dienste erheblich beeinträchtigen könnten.

Zugleich erfolgte die Drohung vor dem Hintergrund gestörter Schiffsbewegungen im Persischen Golf und steigender Ölpreise infolge der weitgehenden Unterbrechung des Verkehrs durch die Straße von Hormus. Beobachter wiesen darauf hin, dass solche Eskalationsrhetorik die internationale Lage weiter anheize und Unsicherheit in den Handelsrouten verstärke. Die Ankündigung des Präsidenten setzte ein klar definiertes Zeitfenster für mögliche Maßnahmen, ließ jedoch offen, welche konkreten militärischen Schritte folgen würden oder wie mögliche Kollateralschäden verhindert werden sollen.