JKCM News
Startseite
Amerika

Trump kündigt Erhöhung des globalen Importzuschlags von 10% auf 15% an

Präsident Donald Trump will den befristeten Importzuschlag nach Section 122 von 10% auf 15% anheben, während Details zur Umsetzung noch offen sind.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: Trump kündigt Erhöhung des globalen Importzuschlags von 10% auf 15% an
  • Trump kündigte an, den globalen Importzuschlag auf 15% anzuheben, den Maximalsatz nach Section 122.
  • Die Proklamation des Weißen Hauses setzt bisher 10% für 150 Tage ab 24. Februar 2026 um 00:01 Uhr Ostküstenzeit fest.
  • Ausgenommen sind unter anderem Energie, bestimmte kritische Mineralien, Pharmazeutika, ausgewählte Elektronik, Fahrzeuge sowie USMCA-konforme Waren aus Kanada und Mexiko.
  • Section 122 lässt eine Verlängerung über 150 Tage hinaus nur mit Zustimmung des Kongresses zu.
  • Parallel kündigt die Regierung an, zusätzliche Zölle über andere Rechtswege wie Section 232 und Section 301 vorzubereiten.

Washington hat nach dem Urteil des Supreme Court gegen das bisherige, auf dem Notstandsrecht IEEPA basierende Zollprogramm eine neue Rechtsgrundlage für zusätzliche Einfuhrabgaben in Stellung gebracht. Am Freitag unterzeichnete Präsident Donald Trump eine Proklamation nach Section 122 des Trade Act von 1974, die einen befristeten Importzuschlag von 10% auf die meisten eingeführten Waren vorsieht. Der Zuschlag soll am 24. Februar 2026 um 00:01 Uhr US-Ostküstenzeit in Kraft treten und für 150 Tage gelten.

Am Samstag kündigte Trump an, den Satz nicht bei 10% zu belassen, sondern auf 15% anzuheben – das ist der Höchstwert, den Section 122 ohne zusätzliche Zustimmung des Kongresses für diese Art von Maßnahme zulässt. Offen blieb zunächst, ob die Anhebung über eine geänderte Proklamation, eine neue Anordnung oder eine Anpassung im Zolltarif umgesetzt wird und ab wann der höhere Satz gelten soll. Die bereits veröffentlichte Proklamation und das Fact Sheet des Weißen Hauses nennen weiterhin den 10%-Satz und das Startdatum 24. Februar.

Section 122 ist auf „fundamentale internationale Zahlungsprobleme“ ausgerichtet und erlaubt zeitlich begrenzte Importrestriktionen. Nach 150 Tagen kann eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Kongresses erfolgen. Die Administration begründet den Schritt mit anhaltenden Leistungsbilanz- und Handelsdefiziten sowie einer aus ihrer Sicht zu starken Abhängigkeit von Importen. In den White-House-Unterlagen wird unter anderem auf ein Warenhandelsdefizit von rund 1,2 Billionen US-Dollar in den Jahren 2024 und 2025 verwiesen.

Das Weiße Haus listet zugleich eine Reihe von Ausnahmen auf, um Versorgung und Produktion in sensiblen Bereichen nicht zu gefährden. Ausgenommen sind demnach unter anderem bestimmte kritische Mineralien, Energie und Energieprodukte, nicht oder nicht ausreichend in den USA verfügbare natürliche Ressourcen und Düngemittel, bestimmte Agrargüter (genannt werden etwa Rindfleisch, Tomaten und Orangen), Pharmazeutika und Wirkstoffe, ausgewählte Elektronik, Fahrzeuge und Fahrzeugteile, bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte sowie Informationsmaterialien, Spenden und Reisegepäck. Ebenfalls ausgenommen sind USMCA-konforme Waren aus Kanada und Mexiko sowie bestimmte Textil- und Bekleidungswaren aus Ländern des DR-CAFTA-Abkommens, sofern sie zollfrei einführen.

Für Unternehmen bedeutet die Debatte um 10% oder 15% vor allem, dass sich die Kalkulation für importintensive Lieferketten innerhalb weniger Tage ändern kann. Importabgaben werden typischerweise beim Grenzübertritt fällig und wirken damit unmittelbar auf Einkaufspreise, Lagerhaltung und Vertragsklauseln. Parallel signalisiert das Weiße Haus, dass in den kommenden Wochen weitere, juristisch „robustere“ Zölle über andere Instrumente vorbereitet werden könnten – etwa über Section 232 (nationale Sicherheit) oder Section 301 (unfaire Handelspraktiken).