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Trumps Begnadigungen entziehen dem Opferfonds nach Recherchen mindestens 113 Mio. USD

Eine Untersuchung zeigt, dass Begnadigungen in Trumps zweiter Amtszeit hohe Geldstrafen aufgehoben haben, die dem Crime Victims Fund zugestanden gewesen wären.

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Titelbild: Trumps Begnadigungen entziehen dem Opferfonds nach Recherchen mindestens 113 Mio. USD
Weil Trump wiederholt die Remission von Geldstrafen angeordnet hat, entgehen dem Fonds beträchtliche Mittel für staatliche und lokale Hilfsprogramme für Gewaltopfer.

Nach Angaben einer Analyse der gemeinnützigen Nachrichtenplattform The Trace haben Begnadigungen und Gnadenakte von Präsident Donald Trump die erwarteten Einnahmen des Crime Victims Fund merklich geschmälert. Die Untersuchung betrachtete alle 117 Begnadigungen und Strafaussetzungen aus Trumps zweiter Amtszeit und prüfte Gerichtsakten daraufhin, ob verhängte Geldstrafen vor der Begnadigung beglichen worden waren.

Im Mittelpunkt der Ergebnisse steht ein kumulierter Betrag von mindestens 113 Millionen US‑Dollar, die infolge dieser Begnadigungen nicht in den Opferfonds geflossen sind. Den größten Einzelposten macht dabei die Begnadigung von HDR Global Trading Limited aus, dem Betreiber der Kryptobörse BitMEX: Das Dekret hob eine unmittelbar fällige Strafzahlung von 100 Millionen US‑Dollar auf und sprach ausdrücklich die Remission sämtlicher Geldstrafen, Bußgelder und sonstiger Vermögensansprüche aus, sodass die Zahlung an den Fonds entfällt.

Zugleich erinnert die Analyse an die Funktionsweise des Crime Victims Fund, der 1984 durch das Victims of Crime Act eingerichtet wurde und überwiegend durch Geldstrafen und Zahlungen aus Bundesverfahren gespeist wird. Diese Mittel werden an Bundesstaaten und lokale Hilfsorganisationen verteilt und finanzieren unter anderem Unterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt, Anlaufstellen für Vergewaltigungsopfer sowie Behandlungsprogramme für missbrauchte Kinder; auch Erstattungen für medizinische Kosten, Bestattungen und Verdienstausfälle werden häufig über den Fonds abgedeckt.

Daneben weist die Recherche auf eine Veränderung in der Wortwahl von Begnadigungsdekreten hin: Während in Trumps erster Amtszeit die ausdrückliche Remission von Geldstrafen nicht vorkam, tauchte sie in seiner zweiten Amtszeit bei etwa einem Drittel der Begnadigungen auf. Experten aus der Fondsverwaltung warnen, dass wenige sehr hohe Fälle den Großteil der Einzahlungen bestimmen und dass einzelne Remissionen dadurch das Budget des Fonds unverhältnismäßig stark belasten können.