Tufts-Studentin Rümeysa Öztürk schließt Promotion ab und kehrt in die Türkei zurück
Öztürk hatte gegen die US-Regierung in einem langwierigen Einwanderungsstreit geklagt; eine Einigung stellte ihren Studentenstatus wieder her und ermöglichte ihre Rückkehr in die Türkei.
- Nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen ist die promovierte Wissenschaftlerin in ihre Heimat zurückgekehrt
- ihr Visum war Teil einer breiteren Regierungsaktion gegen pro-palästinensische Studierende.
Nach Angaben aus Gerichtsdokumenten und Aussagen von Beteiligten hat Rümeysa Öztürk ihre Promotion abgeschlossen und ist diese Woche in die Türkei zurückgekehrt. Sie will dort ihre akademische Laufbahn im Fach Kinderstudien und menschliche Entwicklung fortsetzen, wie sie in einer schriftlichen Erklärung mitteilte. Öztürk betonte, nach 13 Jahren Studium die Doktorwürde erlangt zu haben und nun planmäßig in die Heimat zu reisen.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein im März 2024 veröffentlichter Beitrag, den Öztürk gemeinsam mit drei weiteren Studierenden in der Campuszeitung verfasst hatte und in dem sie die Universität aufforderte, das Leid der Palästinenser anzuerkennen. Ein Jahr später nutzte die neue US-Regierung diese Veröffentlichung als Begründung, um ihre Einreisegenehmigung zu annullieren und ihr antisemitische Äußerungen vorzuwerfen, wie die Unterlagen zeigen.
Zugleich kam es im März 2025 zu ihrer Festnahme durch maskiert auftretende, zivil gekleidete Agenten der Einwanderungsbehörde ICE in Massachusetts. Öztürk wurde anschließend in ein Abschiebezentrum in Louisiana gebracht und in formelle Abschiebeverfahren eingebunden, die zu einer Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen führten. Diese Vorgänge lösten in der Öffentlichkeit und bei zivilgesellschaftlichen Gruppen Kritik am Umgang der Behörden mit politischer Meinungsäußerung auf Hochschulen aus.
Nach monatelangen Verfahren einigten sich Öztürk und die Bundesregierung Anfang April auf einen Vergleich, der die offenen Einwanderungsfragen beendete. In der Vereinbarung wurde ihr internationaler Studentenstatus im SEVIS-System wiederhergestellt, und ihre Rückkehr in die Türkei erfolgte ohne weitere behördliche Hindernisse. Vor dem Vergleich hatte ein Einwanderungsrichter das Verfahren eingestellt, weil er keine rechtlichen Grundlagen für eine Abschiebung sah; der betreffende Richter wurde später entlassen, wie die Unterlagen ausweisen.
Daneben hatte das Außenministerium zuvor eine wenig genutzte Befugnis in Anspruch genommen, Visa zu annullieren, und einigen Studierenden vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, ohne belastende Belege vorzulegen. Öztürks Anwältinnen und Anwälte sowie Unterstützerinnen und Unterstützer betonten, der Fall werfe wichtige Fragen zu staatlicher Überreach und zur Abwägung von Sicherheitsinteressen gegenüber der Meinungsfreiheit an Hochschulen auf.