US‑Jury: Live Nation und Ticketmaster hatten schädliches Monopol bei großen Venues
Manhattan‑Bundesgericht: Jury urteilt, Live Nation und Ticketmaster hätten Wettbewerb bei großen Veranstaltungsorten unterdrückt; Übercharge pro Ticket beziffert, Live Nation will Berufung prüfen.
Nach Angaben eines Manhattan‑Bundesgerichts hat eine Jury entschieden, dass Live Nation Entertainment und seine Tochter Ticketmaster bei großen Veranstaltungsorten eine schädliche Monopolstellung innehatten. Die zivilrechtliche Klage war von mehr als dreißig US‑Bundesstaaten weiterverfolgt worden, nachdem Teile der Regierung zuvor einen Vergleich mit dem Konzern geschlossen hatten.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Ticketmaster Käufer benachteiligt und den Wettbewerb bei großen Spielstätten eingeschränkt hat. Die Jury, die vier Tage beriet, stellte fest, dass Kunden überladen wurden und bezifferte diese Übercharge mit 1,72 US‑Dollar pro Ticket. Die endgültige Schadenssumme muss noch vom Richter festgelegt werden.
Zugleich warf die Klägerseite Live Nation vor, seine Marktmacht genutzt zu haben, um Konkurrenten auszuschließen, etwa indem Veranstaltungsorte daran gehindert wurden, mehrere Ticketanbieter einzusetzen, oder indem es gegenüber Orten, die dies taten, Vergeltungsmaßnahmen gegeben haben soll. Die Kläger argumentierten, der Konzern habe dadurch Preissteigerungen für Konsumenten begünstigt und den Wettbewerb unterdrückt.
In den Verhandlungen kamen wiederholt interne Unternehmenskommunikationen zur Sprache, in denen mit Blick auf Preise und Strategien deutliche Formulierungen gefallen waren; Mitarbeiter bezeichneten solche Äußerungen später als unprofessionell. Der Prozess rückte die Rolle des Konzerns in der Konzert- und Sportevent‑Organisation in den Fokus: Live Nation kontrolliert zahlreiche Spielstätten und ist zusammen mit Ticketmaster ein dominanter Anbieter im Ticketvertrieb.
Live Nation wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass Entscheidungen zu Preisen und Ticketing von Künstlern, Teams und Veranstaltern getroffen würden. Das Unternehmen kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, und verwies zugleich auf einen zuvor geschlossenen Vergleich mit dem Justizministerium, dessen Maßnahmen man als ausreichend erachte. Die Gesamtauswirkungen des Urteils bleiben damit zunächst offen, bis der Richter die Schadenshöhe festsetzt und Berufungsfragen geklärt sind.