USA: Arbeitsministerium schlägt neue Regeln zur Einstufung von Selbständigen vor und kippt 2024-Ansatz
Das US-Arbeitsministerium hat eine neue Regelung vorgeschlagen, die die 2024 verabschiedete Einordnung von Independent Contractors zurücknehmen und wieder stärker auf einen 2021er Ansatz mit Economic-Reality-Test setzen würde.
- Der Entwurf würde die 2024-Regel zur Einstufung von Independent Contractors aufheben und durch einen Ansatz ersetzen, der an die 2021-Analyse anknüpft.
- Kern ist ein Economic-Reality-Test mit zwei Hauptfaktoren: Kontrolle über die Arbeit und Gewinn- oder Verlustchance aus Initiative und Investitionen.
- Weitere Faktoren betreffen unter anderem Qualifikationsanforderungen, Dauer der Beziehung und die Einbindung in eine integrierte Produktionseinheit.
- Die tatsächliche Praxis soll wichtiger sein als reine Vertragsformeln; der Entwurf enthält acht Fallbeispiele.
- Die Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage und endet am 28 April 2026 um 23:59 Uhr Eastern Time.
Das US-Arbeitsministerium (Department of Labor) will die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Beschäftigten und selbständigen Auftragnehmern neu ordnen. Die Behörde hat am Donnerstag einen Entwurf vorgelegt, der die 2024 verabschiedete Regel zur Einstufung von Independent Contractors zurücknehmen und durch eine Analyse ersetzen soll, die sich an dem Ansatz aus dem Jahr 2021 orientiert. Ziel ist ein Rahmen, der nach Darstellung des Ministeriums besser mit der Rechtsprechung des Supreme Court und der Bundesberufungsgerichte harmoniert und für Unternehmen wie Beschäftigte leichter anwendbar ist.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte Economic-Reality-Test. Er fragt danach, ob eine Person wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig ist oder als eigenes Unternehmen agiert. Der Entwurf benennt zwei Hauptfaktoren, die für die Einordnung besonders aussagekräftig sein sollen: erstens die Art und das Ausmaß der Kontrolle über die Arbeit, zweitens die Gewinn- oder Verlustchance auf Basis eigener Initiative oder Investitionen. Ergänzend werden weitere Faktoren genannt, darunter das erforderliche Qualifikationsniveau, die Dauerhaftigkeit der Beziehung sowie die Frage, ob die Tätigkeit Teil einer integrierten Produktionseinheit ist.
Wichtig ist dabei ein praktischer Akzent: Maßgeblich soll die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeit sein, nicht nur das, was theoretisch in Verträgen steht. Um die Anwendung zu konkretisieren, enthält der Vorschlag acht fallbezogene Beispiele. Das soll die Abwägung nachvollziehbarer machen, weil viele Konstellationen nicht eindeutig sind und Gerichte in der Vergangenheit mehrere Faktoren im Gesamtbild gewichtet haben.
Der Entwurf betrifft nicht nur das Mindestlohn- und Überstundenrecht nach dem Fair Labor Standards Act (FLSA), sondern soll denselben Prüfrahmen auch auf zwei weitere Bundesgesetze übertragen: den Family and Medical Leave Act (FMLA) und den Migrant and Seasonal Agricultural Worker Protection Act (MSPA). Beide knüpfen bei der Definition von Beschäftigung an das FLSA-Verständnis von employ an, sodass eine einheitlichere Auslegung in verschiedenen Regelwerken entstehen soll.
Formell läuft das Verfahren als Notice of Proposed Rulemaking unter der Kennung RIN 1235-AA46 und dem Docket WHD-2026-0001. Der Text ist für die Veröffentlichung im Federal Register am 27. Februar 2026 vorgesehen. Für Stellungnahmen ist eine 60-tägige Kommentierungsfrist vorgesehen; das Ministerium nennt als Fristende den 28. April 2026 um 23:59 Uhr Eastern Time. Beiträge können elektronisch über das Bundesbeteiligungsportal eingereicht werden, alternativ sind schriftliche Einsendungen möglich.
Für Unternehmen und Plattformen ist die Abgrenzung arbeitsrechtlich zentral, weil sie über Mindestlohn, Überstundenschutz und Dokumentationspflichten entscheidet und zugleich das Risiko von Nachzahlungen und Rechtsstreitigkeiten beeinflusst. Der neue Entwurf signalisiert, dass die Bundesregierung in der Klassifizierung wieder stärker auf die wirtschaftliche Abhängigkeit und weniger auf formale Vertragskonstruktionen abstellen will. Entscheidend wird sein, wie die Behörde nach der Kommentierungsphase die Gewichtung der Faktoren präzisiert und ob der finale Text in strittigen Branchen wie Lieferdiensten, Pflege, Bau oder Beratung zu klareren Leitlinien führt.