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USC-Student verliert Auge nach Abschuss durch DHS‑Projektil bei No Kings‑Protest in Los Angeles, Anwalt sagt

Ein 18‑jähriger USC‑Student verlor nach Angaben seines Anwalts ein Auge, nachdem er am 28. März von einem weniger tödlichen Projektil getroffen worden sei.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: USC-Student verliert Auge nach Abschuss durch DHS‑Projektil bei No Kings‑Protest in Los Angeles, Anwalt sagt
  • Anwalt kündigt Bundesklage gegen das Department of Homeland Security an
  • DHS weist Vorwürfe zurück und verweist auf Einsatzprotokolle.

Nach Angaben seines Anwalts verlor ein Student der University of Southern California bei einem Protest in Los Angeles ein Auge, nachdem er nach Darstellung des Verteidigers am 28. März von einem less‑lethal Projektil getroffen worden sei. Der 18‑jährige Tucker Collins habe als Fotograf am Rande der Kundgebung nahe dem Metropolitan Detention Center gestanden, als er plötzlich zu Boden ging. In einem veröffentlichen Video ist Collins mit einer Kamera in der Hand zu sehen, bevor er getroffen wurde, und der Anwalt beschreibt die Aufnahme als Beleg dafür, dass er die Szene dokumentierte und niemanden bedrohte.

Der Anwalt V. James DeSimone erklärte, das Projektil habe Collins’ rechtes Auge getroffen und die Knochen der Augenhöhle gebrochen; das verletzte Auge sei später chirurgisch entfernt worden. DeSimone bezeichnete den Vorfall als offensichtlichen Akt der Repression und kündigte an, eine bundesstaatliche Schadensersatzklage gegen das Department of Homeland Security (DHS) vorzubereiten. Seiner Darstellung zufolge könnten Bundesbedienstete für unrechtmäßige oder fahrlässige Handlungen haftbar gemacht werden, und er betonte, Collins habe weder angegriffen noch eine Gefahr dargestellt.

Zugleich zeigen Fotografien vom Tag des Protests, dass Tränengas in eine Menschenmenge von rund 150 Personen in der Nähe des Abschiebegefängnisses eingesetzt wurde. Behörden gaben an, der Einsatz sei ausgelöst worden, nachdem Demonstranten unter anderem Betonblöcke geworfen hätten. Die Los Angeles Police Department meldete Dutzende Festnahmen; viele Betroffene wurden wegen Nichtbefolgens von Aufforderungen, den Versammlungsort zu räumen, festgenommen.

Unterdessen wies das DHS die Vorwürfe zurück und verwies auf seine Einsatzprotokolle. Nach Angaben der Behörde habe die Einsatzleitung auf zuvor erfolgte Warnungen und ein gewalttätiges Vorgehen einiger Demonstrierender reagiert, die nach Darstellung der Behörde Handlungen vorgenommen hätten, die den Einsatz von crowd‑control Maßnahmen rechtfertigten. Der Konflikt um den Umgang mit Journalisten und Beobachtern bei solchen Protesten bleibt damit Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen und öffentlicher Debatten.

Daneben verweisen Beobachter auf frühere Gerichtsentscheidungen und Vorfälle, die den Umgang von Behörden mit weniger tödlichen Mitteln bei Demonstrationen betreffen. Der angekündigte Bundestort‑Claim zielt darauf ab, Ansprüche wegen vermeintlicher rechtswidriger oder fahrlässiger Handlungen von Bundesbediensteten geltend zu machen; Details der Klage und die rechtliche Bewertung stehen nach Angaben des Anwalts noch aus.