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Ehemaliger UCLA-Gynäkologe gesteht 13 Sexualdelikte und erhält erneut 11 Jahre Haft

James Heaps war 2023 bereits verurteilt; ein Berufungsgericht hob das Urteil wegen Verfahrensmängeln auf. Nach einem erneuten Schuldbekenntnis muss er sich lebenslang als Sexualstraftäter registrieren.

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Titelbild: Ehemaliger UCLA-Gynäkologe gesteht 13 Sexualdelikte und erhält erneut 11 Jahre Haft
Der frühere Klinikarzt akzeptierte ein neues Strafmaß, nachdem seine ursprüngliche Verurteilung wegen Verfahrensfehlern aufgehoben worden war.

Nach Angaben der Gerichte hat sich der ehemalige Gynäkologe der University of California, Los Angeles, James Heaps am Dienstag schuldig zu 13 Sexualdelikten bekannt. Das Geständnis umfasst Vorwürfe gegen fünf Opfer, für die ihm jetzt eine Haftstrafe von 11 Jahren auferlegt wurde.

Im Mittelpunkt der Verfahrensgeschichte steht die frühere Verurteilung Heaps': 2023 war er bereits zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Februar kippte ein Berufungsgericht dieses Urteil, weil Verteidigern eine Mitteilung des Geschworenenvorsitzenden über Bedenken zur Englischkenntnis einer Geschworenen nicht mitgeteilt worden sei, was nach Auffassung des Gerichts ein faires Verfahren verhindert habe.

Nach dem Schritt der Aufhebung entschied sich Heaps, statt eines neuen Prozesses ein erneutes Schuldbekenntnis abzugeben und einen Vergleich zu akzeptieren. Die nun anerkannten Anklagepunkte beziehen sich nach den vorliegenden Angaben auf Taten, die ursprünglich zu Anschuldigungen im Zusammenhang mit sieben Frauen geführt hatten; die aktuellen Geständnisse nennen fünf Betroffene. Die Vorwürfe reichen Berichten zufolge auf Vorfälle zwischen 2009 und 2018 zurück und schließen schwere Delikte wie sexuelle Batterie und sexuelle Penetration unter Ausnutzung von Betrug mit ein.

Zugleich ordnete das Gericht an, dass Heaps sich lebenslang als Sexualstraftäter registrieren muss. Die Affäre hatte weitreichende Folgen für die Universität: In der Folge zahlte die UCLA nach den Enthüllungen und Klagen nahezu 700 Millionen US-Dollar an Vergleichssummen an Hunderte betroffene Patientinnen, ein Betrag, der als außergewöhnlich hoch für eine öffentliche Hochschule gilt.

Daneben äußerten Vertreter zahlreicher Opfer Erleichterung über das Urteil und sahen darin ein deutliches Signal für Konsequenzen bei Verletzungen der Patientinnenrechte. Stellungnahmen aus der Verteidigung, die nach der Aufhebung der ersten Verurteilung noch auf mögliche Entlastung hingewiesen hatte, lagen zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor.