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Leben ohne Bewährung für Mann nach Brandanschlag auf pro‑israelische Demonstranten in Colorado

Ein Angeklagter erhielt lebenslange Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung, nachdem er sich schuldig bekannte, bei einem Brandanschlag auf eine Demonstration im Juni 2025 eine Frau getötet und mehrere Menschen verletzt zu haben.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Leben ohne Bewährung für Mann nach Brandanschlag auf pro‑israelische Demonstranten in Colorado
  • Ein Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt
  • eine 82‑jährige Verletzte starb, Dutzende wurden verletzt.

Nach Angaben der Gerichtsunterlagen verurteilte ein Gericht in Boulder Mohamed Sabry Soliman am Donnerstag zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Er hatte sich in einem staatlichen Verfahren schuldig bekannt, bei einem Brandanschlag im Juni 2025 eine Frau getötet und rund ein Dutzend Menschen verletzt zu haben. Während der Verhandlung am Boulder District Court hielt Soliman den Blick gesenkt.

Im Mittelpunkt der Anklage stand ein Angriff auf eine wöchentliche pro‑israelische Demonstration auf der Pearl Street in Boulder. Ermittlern zufolge warf Soliman mehrere Molotow‑Cocktails auf die Versammelten; eine 82‑jährige Teilnehmerin mit dem Nachnamen Diamond erlag später ihren Verletzungen. Diamonds Söhne baten das Gericht, jeglichen Kontakt zwischen dem Verurteilten und der Familie zu unterbinden, und beschrieben das Leiden ihrer Mutter in einer im Prozess verlesenen Erklärung.

Zugleich führen Bundesermittler Ermittlungen wegen möglicher Hassverbrechen; Soliman hat die Bundesanklagen bislang für nicht schuldig erklärt. Staatsanwälte geben Soliman als ägyptischen Staatsangehörigen an, der nach ihrer Darstellung ohne gültige Papiere in den USA lebte. Demnach war er 2022 mit seiner Frau und fünf Kindern aus Kuwait in die Vereinigten Staaten gekommen und lebte in einer Zwei‑Zimmer‑Wohnung in Colorado Springs.

In den Unterlagen heißt es, Soliman habe das Attentat über etwa ein Jahr geplant und sei von dem Vorsatz getrieben gewesen, Menschen mit tatsächlicher oder vermeintlicher Verbindung zu Israel zu töten. Seine Verteidiger argumentierten vor Gericht, die Bundesanklage als Hassverbrechen treffe nicht zu, weil die Tat aus politischer Opposition gegen Zionismus entstanden sei. Bundesanwälte prüfen nach Angaben der Verteidigung, ob sie im Rahmen des laufenden Bundesverfahrens die Todesstrafe anstreben.