Student klagt gegen University of Michigan und Privatdetektive wegen mutmaßlicher Überwachung bei Gaza-Protesten
Klage erhebt schwere Vorwürfe gegen Hochschule und beauftragte Privatdetektive: Einschüchterung, verdeckte Überwachung und Eingriffe in Privatsphäre werden geltend gemacht.
Nach Angaben der Klage hat ein Student der University of Michigan die Hochschule sowie mehrere private Ermittler verklagt und ihnen vorgeworfen, als Reaktion auf seine Teilnahme an Gaza-Protesten eine umfangreiche, verdeckte Überwachungsaktion gegen ihn geführt zu haben. Die Beschuldigungen, die in einer am Donnerstag eingereichten Bundesklage erhoben wurden, betreffen Vorfälle aus den Jahren 2024 und 2025; der Kläger wirft den Beklagten vor, gemeinsam gehandelt zu haben, um ihn einzuschüchtern, zu terrorisieren und zu verfolgen.
Im Mittelpunkt der Klage stehen detaillierte Vorwürfe gegen die Beteiligten: Demnach sollen Polizeiberichte gefälscht, polizeiliche Dokumente manipuliert sowie illegale Nachstellungen und körperliche Angriffe gegen den Studenten verübt worden sein. Weiter wird behauptet, sein Eigentum sei beschlagnahmt und gegen ihn seien böswillige Strafverfolgungen initiiert worden. Diese Maßnahmen hätten beim Kläger erheblichen psychischen Stress verursacht und sein alltägliches Leben tiefgreifend verändert.
Zugleich beruft sich die Klage auf verfassungsrechtliche Ansprüche: Es werden Verstöße gegen das First Amendment sowie gegen die durch Fourth und Fourteenth Amendment geschützten Rechte geltend gemacht. Unter anderem heißt es, polizeiliche Berichte seien manipuliert worden, um Zugriff auf den Google Drive und die E‑Mails des Klägers zu erhalten. Außerdem wird angeführt, dass die eingesetzten Privatdetektive nach Michiganer Recht nicht befugt gewesen seien, verdeckte Überwachungen dieser Art durchzuführen, wodurch das Vorgehen rechtswidrig geworden sei.
Daneben beschreibt die Klage konkrete frühere Ermittlungen gegen den Studenten: So werde auf einen Fall aus 2024 verwiesen, in dem der Generalstaatsanwalt von Michigan eine Anklage mit zwei Hausfriedensbruchs-Vorwürfen gegen den Kläger erhob, die laut Klage auf einem falsifizierten Bericht beruhten. Wegen dieser Vorwürfe sei der Kläger zeitweise fälschlich in Gewahrsam gehalten worden; dies stelle eine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör und auf Einhaltung verfahrensrechtlicher Garantien dar, heißt es in den Unterlagen.