Trump-Medienfirma zieht Verleumdungsklage gegen The Guardian zurück
TMTG hat eine Verleumdungsklage gegen The Guardian und weitere Parteien fallengelassen; die Rücknahme erfolgte ohne Präjudiz und ohne Begründung in der Einreichung.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen Berichte aus dem März 2023, wonach US‑Staatsanwälte eine strafrechtliche Untersuchung zu rund 8 Millionen Dollar an Zahlungen an TMTG geprüft hätten, die offenbar über karibische Konten geflossen seien. Die Guardian‑Artikel legten dar, dass Gelder von Stellen mit Verbindungen zu Vertrauten des russischen Präsidenten an die Medienfirma überwiesen worden seien. TMTG wies die Darstellungen damals als falsch und verleumderisch zurück und klagte gegen die Veröffentlichung.
Zugleich hatte ein Richter im November Teile der Klage gegen Guardian News and Media Ltd, Penske Media Corporation – Eigentümer von Variety – und einen früheren TMTG‑Gründer abgewiesen. Richter Hunter W. Carroll kam zu dem Schluss, die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, dass die Beklagten mit »actual malice« gehandelt hätten, gestattete den Klägern jedoch, eine abgeänderte Klage einzureichen. TMTG nutzte diese Möglichkeit und reichte im Januar eine überarbeitete Fassung ein; ein Anhörungstermin war laut Gerichtsakte für Dienstag angesetzt, ehe die Gesellschaft ihre Ansprüche vollständig zurückzog.
Die jüngste Einreichung in Florida nennt keine Gründe für den abrupten Rückzug und weist zugleich darauf hin, dass die Klage ohne Präjudiz zurückgenommen wurde, was eine spätere Neuanmeldung erlaubt. The Guardian begrüßte die Rücknahme und verwies auf seine eigene Prüfung und Dokumentation der Berichterstattung. TMTG hatte zuvor mehrfach erklärt, die Berichte enthalte falsche Darstellungen, und angekündigt, die Veröffentlichungen rechtlich anzugreifen.
Die Entscheidung markiert einen ungewöhnlichen Schritt innerhalb der bislang offensiven Prozessstrategie aus dem Umfeld des ehemaligen Präsidenten Donald Trump, die in den vergangenen Monaten mehrere medienrechtliche Konfrontationen umfasst hatte. In der vom Gericht eingereichten Mitteilung wurden keine konkreten rechtlichen oder operativen Folgen für TMTG genannt, und es gibt keine Hinweise auf unmittelbare Auswirkungen auf andere anhängige Untersuchungen.