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UCLA-Gynäkologe gesteht 13 Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs und erhält erneut 11 Jahre Haft

Eine frühere Verurteilung von 2023 war im Februar aufgehoben worden; statt eines neuen Prozesses legte Heaps ein erweitertes Geständnis ab und erhielt erneut 11 Jahre Haft.

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Titelbild: UCLA-Gynäkologe gesteht 13 Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs und erhält erneut 11 Jahre Haft
Nach der Aufhebung seiner ersten Verurteilung hat der ehemalige UCLA-Gynäkologe James Heaps 13 Anklagepunkte gestanden und wurde erneut zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach Angaben der Verhandlung hat sich der ehemalige Gynäkologe der University of California, Los Angeles, James Heaps am Dienstag zu einem erweiterten Schuldbekenntnis bereit erklärt und 13 strafrechtliche Anklagepunkte wegen sexuellen Missbrauchs eingeräumt. Das Gericht verhängte daraufhin erneut eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die frühere Verurteilung Heaps’ aus dem Jahr 2023, die ebenfalls zu einer elfjährigen Haftstrafe geführt hatte. Dieses Urteil war im Februar von einem Berufungsgericht aufgehoben worden, weil ein Brief des Gerichtsvorsitzenden, in dem Bedenken zur Englischkenntnis einer Geschworenen geäußert worden seien, dem Verteidigerteam nicht mitgeteilt worden war. Das Berufungsgericht sah darin einen Verfahrensfehler, der das Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigte.

Nach dem Schritt, keine neue Hauptverhandlung abzuwarten, gab Heaps sein Geständnis zu 13 Straftaten ab, die sich nach den Angaben auf insgesamt fünf Opfer beziehen. Zugleich wurde verfügt, dass er sich lebenslang als Sexualstraftäter registrieren muss. Die erneute Strafe entspricht damit der ursprünglichen Freiheitsstrafe, die zuvor aufgehoben worden war.

Die Ermittlungen hatten Vorwürfe zum Gegenstand, wonach Heaps zwischen 2009 und 2018 Patientinnen missbraucht haben soll. Schon seit seiner Festnahme 2019 hatte der Fall eine Serie von Klagen und finanziellen Vergleichen ausgelöst; infolgedessen stimmte die Universität zu, knapp 700 Millionen US-Dollar zur Entschädigung ehemaliger Patientinnen zu zahlen. Diese Auseinandersetzungen hatten bundesweit Aufmerksamkeit erregt.

Daneben bezeichneten Vertreterinnen der Klägerinnen das Geständnis und die erneute Verurteilung als eindeutige Botschaft, dass Verstöße gegen die Rechte und Würde von Patientinnen strafrechtlich geahndet würden. Der Verteidiger Heaps’ hatte nach der Aufhebung der ersten Verurteilung angekündigt, eine vollständige Entlastung anzustreben; zu dem nun abgegebenen Geständnis und der erneuten Strafe liegt bislang keine unmittelbar verfügbare Stellungnahme der Verteidigung vor.